
Foto: Oscar Ritter
BERLIN (kobinet) Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht im parlamentarischen Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wichtige Verbesserungen, hält die finanziellen Probleme damit aber nicht für langfristig gelöst. Zwar wurden einige Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege aufgegriffen. Insgesamt bleibt das Gesetz aus Sicht des DRK jedoch hinter dem Notwendigen zurück und schafft keine verlässliche Grundlage für eine dauerhaft gute Versorgung. „Wir begrüßen, dass die Kritik der Wohlfahrtspflege im parlamentarischen Verfahren Gehör gefunden hat. Das zeigt, dass viele der vorgesehenen Kürzungen zu weit gingen. Die beschlossenen Änderungen reichen aber nicht aus, um Krankenhäuser, Pflegedienste, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sowie andere Gesundheitsangebote dauerhaft wirtschaftlich abzusichern“, sagt Christian Reuter, DRK-Generalsekretär.






































