
Foto: ZsL Bad Kreuznach
Bad Kreuznach (kobinet) Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Debatte zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) moniert das Bad Kreuznacher Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL): „Wie kann im Jahr 2026 ein gastronomischer Betrieb ohne barrierefreie Toilette eröffnet bzw. von den Behörden genehmigt werden? Was ist mit der Barrierefreiheit, die in der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung formuliert ist? Als zahlende Gäste sind Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte willkommen, aber wehe sie müssen auf die Toilette, dann sind sie eine Last und müssen nach draußen. Also sind Behinderte einmal mehr Menschen zweiter Klasse. Das ist beschämend – im Jahr 2026!“ So heißt es in einem Facebook-Post. Dabei geht es um Neueröffnung eines Bistros am Kornmarkt im Herzen von Bad Kreuznach ohne barrierefrei nutzbare Toilette. Dies wurde so kommentiert: „Mit der Rampe rein – für die Toilette raus?“







































