
Foto: Pixabay/Elf-Moondance
MÜNCHEN (kobinet) Über Jahrzehnte hinweg wurde gehörlosen Kindern an bayerischen Schulen der Gebrauch ihrer natürlichen Sprache – der Gebärdensprache – unter Androhung und Anwendung physischer und psychischer Gewalt systematisch verboten. Die verheerenden, irreversiblen Folgen dieser Praxis (Sprachdeprivationssyndrom) wurden im Januar 2026 im Abschlussbericht des Deutschen Gehörlosen-Bundes (DGB) umfassend wissenschaftlich belegt. Während der Sonderschullehrer-Berufsverband (BDH) am 25. April 2026 die historische Verantwortung für den Oralismus übernommen und die Gebärdensprachgemeinschaft offiziell um Entschuldigung gebeten hat, verharrt die bayerische Staatsregierung in einer defensiven Haltung.





































