
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass barrierefreier Wohnraum mit etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland besonders knapp ist, legt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte jetzt eine kritische Analyse der Musterbauordnung vor. Darunter betont das Institut für Menschenrechte, dass barrierefreies Wohnen kein Sonderbedarf ist, sondern ein Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe darstellt. Laut UN-BRK müssen geeignete Schritte unternommen werden, um angemessene Vorkehrungen mit dem Ziel der Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierungen zu gewährleisten. „Erst ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreiem Wohnraum schafft die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie man leben möchte“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle.








































