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BERLIN (kobinet) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Bundestag muss das morgen beginnende parlamentarische Verfahren nutzen, um drohende Versorgungslücken zu schließen. Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen bei den Hilfsmitteln. Ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Sprachcomputer sind für Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Sie entscheiden darüber, ob eine Person mobil ist, sich verständigen, lernen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Die Fachverbände warnen deshalb davor, die Festbeträge auszuweiten und die Versorgung mit Hilfsmitteln damit stärker an pauschalen Preisgrenzen auszurichten. Das birgt die Gefahr, dass komplexe Versorgungsbedarfe unberücksichtigt bleiben und Betroffene häufiger um eine passende Versorgung streiten oder zusätzliche Kosten selbst tragen müssen. Weiteren Nachbesserungsbedarf gibt es bei der Familienversicherung: Sie muss für Eltern behinderter Kinder auch beitragsfrei bleiben, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist. Die Ausfallzeiten sind bei Familien mit behinderten Kindern aufgrund des länger bestehenden und aufwändigeren Pflege- und Unterstützungsbedarfs wesentlich länger als bei Kindern ohne Behinderung. Schließlich sollte auch die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Versicherungsfremde Leistungen müssen daher endlich aus Steuermitteln finanziert werden, ohne dass gleichzeitig der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds gekürzt wird. Die Beiträge überwiegend durch Einsparungen in der Versorgung und bei den Versicherten zu stabilisieren, ist zu kurz gedacht.








































