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12.11.2005 - 19:11

Netzwerk Artikel 3 baut auf Zuständigkeit der SPD.

Berlin (kobinet) Hektik begleitete die Endphase der Erstellung des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD am 11. November 2005 in Berlin. Doch nicht alle Punkte wurden in den knapp 120 Seiten dicken Vertrag geregelt. Ein bis zuletzt umstrittener Punkt war das Antidiskriminierungsgesetz. Während die Union - wie mehrfach berichtet - nur eine "eins zu eins" Umsetzung der EURichtlinie wollte, forderte die SPD die Einbeziehung weiterer Gruppen in den Diskriminierungsschutz, damit auch behinderte Menschen sowie Lesben und Schwule im Zivilrecht Diskriminierungen bekämpfen können. Der Koalitionsvertrag enthält nun nur folgenden Satz: "Die EUGleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt." "Es ist schlecht das die Aufnahme von behinderten Menschen in das Antidiskriminierungsgesetz nicht festgeschrieben wurde", bewertet Ottmar Miles-Paul, Pressesprecher des Netzwerkes Artikel 3, am Tag danach das vorliegende Koalitionspapier. Doch noch besteht Spielraum, da auch die Forderung der Union nach einer "Eins-zu-Eins" Umsetzung nicht aufgenommen wurde. Der Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) begrüßt, dass die SPD bei diesem wichtigen gesellschaftspolitischen Thema standhaft geblieben ist. "Wir fordern insbesondere die Union auf von ihrem rückwärtsgewandten Kurs abzukommen und keine grundgesetzwidrige Hierarchisierung in der Antidiskriminierungspolitik zu verfolgen", so der LVSD in einer Aussendung. "Wir bauen auf die Zuständigkeit der SPD Justizministerin Brigitte Zypries", erläutert Miles-Paul, der deutlich macht, dass der Kampf um Gleichstellungsrechte für behinderte Menschen unvermindert weitergeführt werden muss. lad 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Thomas Linse schrieb am 13.11.2005, 14:09

Lob und Kritik

Ich finde es vorbildlich, wie sich die Schwulen- und Lesbenorganisationen gemeinsam für unsere Belange einsetzen.
Kritik habe ich nur an der Internetpräsentation zu üben. So viele Fehler in der deutschen Sprache, sogar beim Namen der Bundesjustizministerin, dürften trotz der Hektik nicht passieren.

Maria Wersig schrieb am 13.11.2005, 11:57

Hoffnung BMJ?

Auf die Zuständigkeit von Brigitte Zypries sollte man nicht bauen. Sie war besonders gegen eine Ausweitung des zivilrechtlichen Diskriminierungsschutzes. Auch der Satz im Koalitionsvertrag gibt wenig Anlass zur Hoffnung, weil die EU Richtlinien eben genau diese Ausweitung auch nicht vorsehen. Die SPD hat das geplante ADG nach meiner Einschätzung bereits aufgegeben. Es wird wohl zu einer 1:1 Umsetzung der Richtlinien kommen.

Uwe Heineker schrieb am 13.11.2005, 10:55

Oje ...

.. nun geht wohl das ganze Theater wieder von vorne los ... :-(

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