Frank Geese schrieb am 16.11.2011, 23:30
Hallo, ich arbeite seit über 25 Jahren bei einem großen Autobauer. Da die Nachtschicht bei uns sehr begehrt ist, möchte jeder gerne dort arbeiten. Nun ich habe seit ca.14 Jahren Diabetis (GdB 50 %). Dazu kommt das ich in den letzten Jahren öfter Rückenbeschwerden habe und auch deshalb öfter länger krank war. Nach meiner Kur habe ich mit Aquajogging und anderen Maßnahmen meine Rückenmuskulatur aufgebaut und gestärkt jetzt geht es mir auch eigentlich ganz gut. So nun warte ich das ich endlich mal wieder nach zwei Jahren für zwei Monate in die Nachtschicht komme um Geld zu verdienen und was ist? Ich darf nicht mehr weil ich einen Arbeitsplatz nicht machen kann. Bei uns wird zwischen mehreren Arbeitsplätzen rotiert aber wie gesagt ich kann einen Arbeitsplatz nicht machen ( heben schwerer Träger). Aber habe ich kein Anspruch in der Nachtschicht auch Geld zu verdienen? Ich finde das ist schon eine Benachteiligung. Kann mir irgend jemand sagen ob das Rechtens ist und ob man sich dagegen wehren kann? Also ich bin 52 Jahre alt un arbeite bei Europas größtem Autobauer.
Jürgen Wecke schrieb am 19.07.2009, 00:51
Sicher dieses Grundgesetzvorschrift gibt es, aber von wem wird sie beachtet und wer wehrt sich gegen Mißachtungen. Das Mißachten behinderter Bürger Tradition, denn dadurch, daß Deutschland in den Jahren 1939 bis 1945 massenhaft Menschen mit Behinderung produzierte müte eine ausgeprägte Akzeptanz von Mitbürgern mit Behinderung vorhanden sein, aber wir Deutschen bringen nichts anderes fertig als Abneigung, deshalb wird eine echte Integration nur möglich sein, wenn Denkweisen verändert werden. Mein Motto ist seit vielen Jahren "Integration beginnt im Kopf und meine Frau hat dieses Motte vor langer Zeit visualisiert. Zu finden auf www.rollikompass.de unter dem Menüpunkt Motto.
karlos hutterer schrieb am 15.02.2008, 20:22
Wie ist der Satz im Grundgesetz zu verstehen. Kann er auch so gelesen werden, dass niemand AUFGRUND seiner Behinderung benachteiligt werden darf? Zum Beispiel. Einem Blinden, der nicht lasen kann, werden seitens eines Vertreters Vertragsbedingungen vorgegaukelt, die nicht zutreffen. Der Blinde unterzeichnet den Vertrag und erkennt seinen Irrtum erst später. Dieser Mensch wurde AUFGRUND seiner Behinderung benachteiligt. Ließe das GG sich auch so verstehen?
Wasilios Katsioulis schrieb am 18.11.2005, 11:21
Ich habe die Hoffnung, dass durch die Aufklärung, die Behinderte nicht Behinderten geben, wodurch Sie diskriminiert worden sind, Diskriminierung Beinderter bald der Vergangenheit angehört!
Eine aufgeklärte Gesellschaft mag keine Diskriminierung!
Nicole wilhelm schrieb am 16.11.2005, 21:51
Ich finde es doof das behindérte benachteilig werden auch dass sie keine Arbeit bekommen ich bin selber behindert und bin selbst betroffen
Ottmar Miles-Paul schrieb am 16.11.2005, 17:35
Jawohl, so isses, das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz wurde garantiert 1994 aufgenommen. Viele haben damals an den Strängen gezogen und das ist auch gut so. Doch über das Jahr können wir uns nicht streiten, denn das ist Fakt. Am 30. Juni 1994 haben wir in Berlin die Entscheidung des Bundestages beobachtet und anschließend im Haus der Kulturen der Welt - Schwangere Auster - mit vielen Behindertenbewegten und Abgeordneten gefeiert. Am 15. November trat das geänderte Grundgesetz dann in Kraft.
Ottmar Miles-Paul
Hans Peter Schell schrieb am 16.11.2005, 12:09
Sehr geehrte Frau Heiermann, sie müssen sich nicht entschuldigen. Aber Herr Paul hat doch Recht.
Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 ist mit Wirkung vom 15.11.1994 in das Grundgesetz eingefügt worden (Fundstelle: Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 27.10.1994, BGBl. I S. 3146)
Freundliche Grüße
Hans Peter Schell
A. Heiermann schrieb am 16.11.2005, 11:11
Lieber Herr Miles Paul,
Liebe Leser/in,
zunächst möchte ich mich entschuldigen. Aber Herr Miles Paul, Sie haben sich genau um ein Jahr vertan. Denn das Netzwerk NRW von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ( in dem ich Mitglied bin ) haben damals mit Herrn Karl Herrmann Haak zusammen in Bonn die Grundlage geschaffen, damit dieser Art.3 Abs.3 im Grundgesetz kam. Da unser Netzwerk NRW aber erst seit April 1995 exestiert, ist es bestimmt, das dieses nicht elf sonder erst zehn jahre im GG ist.
Gruß
A.Heiermann
( Mitglied im Netzwerk NRW von Frauen u. Mächen mit Behinderung im AK- Recht und Gesundheit )