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15.11.2005 - 11:09

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Kassel (kobinet) "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Auf den Tag genau ist dieser Satz in Artikel 3 des Grundgesetzes heute seit elf Jahren in Kraft. Am 15. November 1994 trat das nach der Vereinigung überarbeitete Grundgesetz in Kraft, in das auch ein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen aufgenommen wurde.

Auch wenn es heute für viele so scheint, als ob das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen schon immer im Grundgesetz steht, war es Anfang der 90er Jahre ein harter Kampf für die Behindertenbewegung, dass dieser Satz ins Grundgesetz mit aufgenommen wurde. Lange Zeit hatte sich CDU und CSU damals strikt gegen eine Aufnahme eines Benachteiligungsverbotes gewandt. Erst in der heißen Phase des Wahlkampfes im Jahr 1994 und aufgrund vielfältiger und immer wieder kehrender Proteste, war die Union zu diesem Schritt zu bewegen. Die Tradition des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen, der heute noch traditionell um den 5. Mai herum begangen wird, findet seinen Ursprung im damaligen Kampf für die Verfassungsänderung und für Gleichstellungsgesetze.

Auch wenn bisher wenige Klagen geführt wurden, die sich direkt auf das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz bezogen, hatte dieses eine entscheidende Signalwirkung für die Gleichstellungsgesetzgebung in Deutschland. Im Jahre 2002 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene verabschiedet und die meisten Landesgleichstellungsgesetz bauen letztendlich auf dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen des Grundgesetzes auf. Wenn nun über ein Antidiskriminierungsgesetz diskutiert wird, ist dies genau in dieser Tradition begründet, so dass behinderte Menschen auch massiv fordern, in ein solches Gesetz auch im zivilrechtlichen Teil mit aufgenommen zu werden. omp
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Frank Geese schrieb am 16.11.2011, 23:30

Benachteiligung von Behinderten

Hallo, ich arbeite seit über 25 Jahren bei einem großen Autobauer. Da die Nachtschicht bei uns sehr begehrt ist, möchte jeder gerne dort arbeiten. Nun ich habe seit ca.14 Jahren Diabetis (GdB 50 %). Dazu kommt das ich in den letzten Jahren öfter Rückenbeschwerden habe und auch deshalb öfter länger krank war. Nach meiner Kur habe ich mit Aquajogging und anderen Maßnahmen meine Rückenmuskulatur aufgebaut und gestärkt jetzt geht es mir auch eigentlich ganz gut. So nun warte ich das ich endlich mal wieder nach zwei Jahren für zwei Monate in die Nachtschicht komme um Geld zu verdienen und was ist? Ich darf nicht mehr weil ich einen Arbeitsplatz nicht machen kann. Bei uns wird zwischen mehreren Arbeitsplätzen rotiert aber wie gesagt ich kann einen Arbeitsplatz nicht machen ( heben schwerer Träger). Aber habe ich kein Anspruch in der Nachtschicht auch Geld zu verdienen? Ich finde das ist schon eine Benachteiligung. Kann mir irgend jemand sagen ob das Rechtens ist und ob man sich dagegen wehren kann? Also ich bin 52 Jahre alt un arbeite bei Europas größtem Autobauer.

Jürgen Wecke schrieb am 19.07.2009, 00:51

art3Abs3 GG

Sicher dieses Grundgesetzvorschrift gibt es, aber von wem wird sie beachtet und wer wehrt sich gegen Mißachtungen. Das Mißachten behinderter Bürger Tradition, denn dadurch, daß Deutschland in den Jahren 1939 bis 1945 massenhaft Menschen mit Behinderung produzierte müte eine ausgeprägte Akzeptanz von Mitbürgern mit Behinderung vorhanden sein, aber wir Deutschen bringen nichts anderes fertig als Abneigung, deshalb wird eine echte Integration nur möglich sein, wenn Denkweisen verändert werden. Mein Motto ist seit vielen Jahren "Integration beginnt im Kopf und meine Frau hat dieses Motte vor langer Zeit visualisiert. Zu finden auf www.rollikompass.de unter dem Menüpunkt Motto.

karlos hutterer schrieb am 15.02.2008, 20:22

"Wegen"? oder "aufgrund"?

Wie ist der Satz im Grundgesetz zu verstehen. Kann er auch so gelesen werden, dass niemand AUFGRUND seiner Behinderung benachteiligt werden darf? Zum Beispiel. Einem Blinden, der nicht lasen kann, werden seitens eines Vertreters Vertragsbedingungen vorgegaukelt, die nicht zutreffen. Der Blinde unterzeichnet den Vertrag und erkennt seinen Irrtum erst später. Dieser Mensch wurde AUFGRUND seiner Behinderung benachteiligt. Ließe das GG sich auch so verstehen?

Wasilios Katsioulis schrieb am 18.11.2005, 11:21

Diskriminierung und Aufklärung

Ich habe die Hoffnung, dass durch die Aufklärung, die Behinderte nicht Behinderten geben, wodurch Sie diskriminiert worden sind, Diskriminierung Beinderter bald der Vergangenheit angehört!

Eine aufgeklärte Gesellschaft mag keine Diskriminierung!

Nicole wilhelm schrieb am 16.11.2005, 21:51

Benachteitigung

Ich finde es doof das behindérte benachteilig werden auch dass sie keine Arbeit bekommen ich bin selber behindert und bin selbst betroffen

Ottmar Miles-Paul schrieb am 16.11.2005, 17:35

Ja, so isses

Jawohl, so isses, das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz wurde garantiert 1994 aufgenommen. Viele haben damals an den Strängen gezogen und das ist auch gut so. Doch über das Jahr können wir uns nicht streiten, denn das ist Fakt. Am 30. Juni 1994 haben wir in Berlin die Entscheidung des Bundestages beobachtet und anschließend im Haus der Kulturen der Welt - Schwangere Auster - mit vielen Behindertenbewegten und Abgeordneten gefeiert. Am 15. November trat das geänderte Grundgesetz dann in Kraft.

Ottmar Miles-Paul

Hans Peter Schell schrieb am 16.11.2005, 12:09

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteilig

Sehr geehrte Frau Heiermann, sie müssen sich nicht entschuldigen. Aber Herr Paul hat doch Recht.
Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 ist mit Wirkung vom 15.11.1994 in das Grundgesetz eingefügt worden (Fundstelle: Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 27.10.1994, BGBl. I S. 3146)
Freundliche Grüße
Hans Peter Schell

A. Heiermann schrieb am 16.11.2005, 11:11

A.Heiermann

Lieber Herr Miles Paul,
Liebe Leser/in,
zunächst möchte ich mich entschuldigen. Aber Herr Miles Paul, Sie haben sich genau um ein Jahr vertan. Denn das Netzwerk NRW von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ( in dem ich Mitglied bin ) haben damals mit Herrn Karl Herrmann Haak zusammen in Bonn die Grundlage geschaffen, damit dieser Art.3 Abs.3 im Grundgesetz kam. Da unser Netzwerk NRW aber erst seit April 1995 exestiert, ist es bestimmt, das dieses nicht elf sonder erst zehn jahre im GG ist.

Gruß
A.Heiermann
( Mitglied im Netzwerk NRW von Frauen u. Mächen mit Behinderung im AK- Recht und Gesundheit )

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