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20.11.2005 - 08:59

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Hollenbach (kobinet) Was arm und reich ist wird je nach Interessenlage unterschiedlich definiert, stellt Gerhard Bartz, Vorstandsmitglied des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) fest.

"Es ist unerträglich, wie Begriffe gedehnt werden, wenn es darum geht, Interessenlagen zu berücksichtigen", meint Bartz gegenüber den kobinet-nachrichten. "Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll der so genannte Spitzensteuersatz ab 2007 um 3 Prozent erhöht werden". Wobei 'soll' letztendlich erstmal eine Willenserklärung sei, so Bartz. "Es steht nämlich nicht 'wird' im Koalitionsvertrag'. Und dabei soll es nur die besonders Reichen treffen, nämlich die Alleinstehenden mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 Euro und die Verheirateten mit einem Jahreseinkommen von über 500.000 Euro".

Solche Zahlen würden "ein unangenehmes Aufstoßen" bewirken, denn mit Überführung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in das neu geschaffene SGB XII zum 1. Januar 2005 seien die ohnehin niedrigen Einkommensgrenzen für die Hilfe in besonderen Lebenslagen, zu der die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege zählen - drastisch gesenkt worden. "Wer den Einkommensfreibetrag von 690 Euro - plus Wohnkosten und ein paar kleineren weiteren Freibeträgen - überschreitet, muss sein Einkommen ganz oder zu großen Teilen für die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe einsetzen", erklärt Bartz. Damit würde die Grenze für "hohes Einkommen" bei wenigen Hundert Euro monatlich festgelegt, wenn ein behinderter Mensch Nachteilsausgleiche zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötige. "Und der Einkommensfreibetrag für Partner liegt nicht wie bei der 'Reichensteuer' beim doppelten Einkommen, sondern lediglich bei 70 Prozent. Es gibt eben doch Menschen, die besonders gleich sind wie die armen Reichen, denen besondere Belastungen nicht aufgebürdet werden dürfen". hjr

Passage zur "Reichensteuer" im Koalitionsvertrag: CDU, CSU und SPD vereinbaren, dass es im Rahmen der notwendigen Konsolidierungsbemühungen eine Erhöhung der privaten Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen (über 250.000/500.000 Euro (für Ledige bzw. Verheiratete. Anm. der Redaktion)) ab dem 1.1. 2007 geben soll. Damit steigt für Einkünfte über dieser Höhe der Steuersatz auf 45%. Nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform zum 1.1. 2008 betrifft dieser Zuschlag nur die nichtgewerblichen Einkünfte. Für die Zeit vom 1.1. 2007 bis dahin werden im geltenden Steuerrecht die gewerblichen Einkünfte durch ein Übergangsgesetz von dieser Regelung ausgenommen.

Erklärung Spitzensteuersatz
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