Wien (kobinet) Seit dem Jahr 2000 hatte Österreichs Regierung Zeit die Richtlinie Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - 2000/78/EG sowie die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG umzusetzen. Im Bereich der Umsetzung für behinderte Menschen hat die Regierung bisher keine Schritte gesetzt. Es wurde zwar ein Gleichbehandlungsgesetz vorgelegt, doch behinderte Menschen wurden bewusst nicht aufgenommen. Die Umsetzung der Ziele der Antirassismusrichtlinie für behinderte Menschen soll im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes erfolgen. Doch gibt es seitens der Regierung dazu nicht einmal einen Entwurf. Ähnlich verhält es sich auch bei der Richtlinie Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 2000/78/EG. Auch hier wurde angekündigt, dass die Umsetzung für behinderte Menschen extra - dieses Mal im Behinderteneinstellungsgesetz - erfolgen soll. Doch nur Untätigkeit seitens der Regierung. Österreichs Regierung hat es nicht einmal im «Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen» für nötig befunden zwei seit Jahren bekannte Richtlinien zur Gleichstellung behinderter Menschen umzusetzen. Das spricht für sich. lad