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kobinet-nachrichten 29.11.2005 - 07:28
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http://www.kobinet-nachrichten.org

Doch an das Bett gefesselt?

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Von kobinet-Redakteurin Elke Bartz

Hollenbach (kobinet) An den Rollstuhl oder an´s Bett gefesselt sein, ist eine längst verpönte Umgangssprache. Manchmal werden solche sprachlichen Entgleisungen jedoch zur bitteren Realität für die Betroffenen.

Das Erlebnis eines kobinet-Lesers, der namentlich nicht genannt werden möchte, ist nur eines von vielen Hunderten anderer Menschen mit Behinderungen. Das Beispiel unseres Lesers, nennen wir ihn einfach Kurt, zeigt, dass man auch ohne freiheitsentziehende, menschenunwürdige Maßnahmen wie Fixiergurte an´s Bett "gefesselt" sein kann.

Kurt lebt mit einer Muskelerkrankung und ist auf die Nutzung eines Elektrorollstuhles mit einem Recarositz angewiesen. Ohne Recarositz ist kann er nicht sitzen, sich ohne Elektrorollstuhl keinen Zentimeter alleine fortbewegen. Kürzlich versagte sein Elektrorollstuhl ausgerechnet in der Nacht zum Samstag seinen Dienst. Kurt rief morgens gleich bei seinem Sanitätsfachgeschäft an und bat schnellstens einen Ersatzrollstuhl zu bringen sowie seinen defekten Rollstuhl zu reparieren. Sein telefonisches Gegenüber meinte nur, der Notdienst der Firma sei nicht zuständig. Er käme nur bei lebensbedrohlichen Situationen. Außerdem würde die Krankenkasse das vielleicht nicht bezahlten Erst Montagvormittag würde ein Mechaniker vorbeikommen.

Ohne Ersatzrollstuhl, dafür erst am Montagnachmittag, trudelte dann der Mechaniker ein, um den defekten Rollstuhl zur Reparatur mitzunehmen. Am Mittwoch wurde endlich ein Ersatzrollstuhl mit Recaro-Sitz geliefert. Für Kurt bedeutete dies nach seinen Aussagen, fünf Tage untätig im Bett zu liegen und die Gefahr, durch die Inaktivität eine dauerhafte Verschlechterung seiner Behinderung hinnehmen zu müssen. Außerdem war er wegen des Liegens auf umfangreichere Assistenz als üblich angewiesen, die er selbst organisieren musste.

Rollstühle sind Hilfsmittel. Sie werden nur nach eindringlicher Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) von den Krankenkassen finanziert. Mit anderen Worten, nur wer zwingend auf einen Rollstuhl (samt individuell angepasster Ausstattung) angewiesen ist, bekommt ihn. Im Umkehrschluss, ohne den Rollstuhl ist der behinderte Mensch im wahrsten Sinne des Wortes hilflos, kann nicht sitzen und sich nicht fortbewegen. Ein defekter Rollstuhl gleicht also einer Katastrophe, wenn kein geeigneter Ersatzrollstuhl zur Verfügung gestellt werden kann, weil eine individuelle Anpassung notwendig ist. Dann kann nur ein eigener Zweitrollstuhl weiter helfen.

Zweifelsohne sind Rollstühle keine preiswerten Gegenstände. Doch sie sind für ihre Nutzerinnen und Nutzer unverzichtbar. Daher war es bis vor wenigen Jahren unproblematisch, einen Zweitrollstuhl finanziert zu bekommen. Heute ist das oft nur noch mit einem "Kampf" zu erreichen. Wie zynisch klingt es in den Ohren behinderter Menschen, wenn der Sachbearbeiter meint, die Krankenkasse müsse nur für eine Basisversorgung aufkommen. Zählt es nicht zur "Basisversorgung" jeden Tag aufstehen, zur Toilette gehen (oder besser: fahren) und sich in der Wohnung oder draußen bewegen zu können? Was würde er wohl sagen, wenn sein einziges Paar Schuhe tagelang beim Schuster wäre oder die einzige Hose erst nach Tagen aus der Reinigung käme? Dabei müsste er nicht einmal untätig im Bett liegen bleiben, sondern könnte sich zumindest in seiner Wohnung frei bewegen.
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Arnd Hellinger schrieb am 29.11.2005, 16:20

Gerichtliche Klärung notwendig

Viellleicht muss man die Frage, was im Falle von Rollstuhlfahrern nun als "Basisversorgung" zu gelten hat und welche Notreparaturen oder Reserven von der GKV zu gewährleisten sind, einmal durch die Sozialgerichtsbarkeit endgültig klären lassen.

Wer arbeitet, könnte sich zudem den durch Rollstuhlausfall entstandenen Verdienstverlust von der KK erstatten lassem. Dieses gilt auch für die Kosten der im Beitrag erwähnten zusätzlichen Assistenz und deren Organisation.

Solche Forderungen sind leider die einzige Sprache, die auch in den Controlling-Abteilungen der KK verstanden wird.

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