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30.11.2005 - 10:08

Spätabtreibungen nicht länger hinnehmen.

Marburg/Lahn (kobinet) Die Gesellschaft darf nach Ansicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe Spätabtreibungen behinderter Kinder nicht länger hinnehmen. Die Lebenshilfe fordert zum Welttag der Behinderten am 3. Dezember die Überprüfung des § 218a durch den Deutschen Bundestag. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe macht zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember darauf aufmerksam, dass in Deutschland Spätabtreibungen behinderter Kinder weiter an der Tagesordnung sind. "Dies darf eine zivilisierte Gesellschaft nicht hinnehmen", fordert der Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Robert Antretter. Er setzt jetzt große Hoffnungen in die neue Bundesregierung, die das Problem der Spätabtreibungen in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hat. Die Lebenshilfe kritisiert bereits seit langem die fehlerhafte Interpretation des im Jahre 1995 neu konzipierten § 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Er nennt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit so genannter Spätabtreibungen und verbietet es, einzig wegen einer Behinderung des ungeborenen Kindes eine Schwangerschaft abzubrechen. Trotz dieser vor zehn Jahren beschlossenen Abschaffung der "embryopathischen Indikation" komme es immer wieder zu Abtreibungen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für einen zulässigen Abbruch nicht vorliegen und die Kinder lebensfähig sind. "Es ist an der Zeit, das Thema sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch im Parlament zu diskutieren. In diesem Sinne ist der Koalitionsvertrag ein positives Signal", erklärte Antretter. omp 

 
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