
Erfurt (kobinet) Maik Nothnagel, Landtagsabgeordneter der Linkspartei.PDS sieht im Thüringer Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nicht mehr als einen Papiertiger. Zum heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen spricht er von Versäumnissen der Landesregierung in der Gleichstellungspolitik. Davon betroffen seien die 192.000 anerkannt Schwerbehinderten im Freistaat. Die Zahl sei jedoch wesentlich höher, denn so Nothnagel: "Die Dunkelziffer der Schwerbehinderten in Thüringen liegt aber bei weitem höher, nämlich bei ca. 12 Prozent der Bevölkerung und das mit steigender Tendenz". Der Sprecher für Behindertenpolitik der Fraktion der Linkspartei.PDS verweist auf den Gesetzentwurf der Landesregierung "zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen". Dieser soll in der nächsten Woche vom Landtag beschlossen werden. Nothnagel: "Das Gesetz wird kaum Auswirkungen auf den Alltag behinderter Menschen in Thüringen haben". Exemplarisch für die rückständige Behindertenpolitik der CDU-Landesregierung sei Ihre ablehnende Haltung zu einem zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz sowie zu Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen. "Dies zeigt sich besonders drastisch bei der jetzt geplanten Abschaffung des Landesblindengeldes, die wohl noch nicht einmal einen haushaltsentlastenden Effekt bringen werden", betont Nothnagel. Und weiter: "Blinde in Thüringen werden damit nur bevormundet und gegängelt. Das hat ebenso wenig mit gesellschaftlichen Teilhabe und selbst bestimmtem Leben zu tun wie die noch immer bevorzugten stationären Betreuungsstrukturen in Thüringen". Durch den unzureichenden Gesetzesentwurf entlarve die Landesregierung "die Beteuerungen als Sonntagsreden". Der Behindertenbeauftragte habe kaum mehr als eine Alibifunktion und nicht viel zu sagen. Dies beschädige das Amt und den Amtsinhaber gleichermaßen. Gleichzeitig sieht Nothnagel: "… erste positive Signale von der neuen Bundesregierung gekommen zum Beispiel hinsichtlich der Schaffung eines umfassenden zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes". elba