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08.12.2005 - 10:34

Hartz IV muss überarbeitet werden.

Berlin (kobinet) Wegen Problemen und Unstimmigkeiten beim SGB II ("Hartz IV") hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge die neue Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz zu überarbeiten.

Am 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch, die so genannte "Grundsicherung für Arbeitsuchende", in Kraft getreten. Es soll für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das allein maßgebliche Leistungsgesetz sein und die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilfegesetz (SGB XII) weitgehend überflüssig machen. Weil das SGB II aber auf besondere Anlässe und Lebensumstände nur unzureichend reagieren kann und z.B. bei drohendem Wohnungsverlust häufig wieder der Sozialhilfeträger einspringen muss, fordert der Deutsche Verein, das SGB II mehr auf den Einzelfall auszurichten und das Gesetz weitgehend an die Sozialhilfe anzugleichen.

Auch bei der in der Koalitionsvereinbarung angekündigten verschärften Prüfung beim Wohnungsbezug von Hilfesuchenden unter 25 Jahren komme es entscheidend auf den Einzelfall an, erfuhr kobinet heute aus der Stellungnahme des Vereins. Es könne nicht generell ausgeschlossen werden, dass auch junge Menschen unter 25 Jahren eine eigene Wohnung beziehen und Mittel nach dem SGB II erhalten.

In einem umfangreichen Katalog von "Änderungsbedarfen" fordert der Verein u.a., dass Personen, die länger als ein halbes Jahr in stationären Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern oder Heimen) untergebracht sind, auch Leistungen nach dem SGB II erhalten können und die Anrechnung von Einkommen und Vermögen der "Stiefeltern" auf den Bedarf der Kinder des Partners bzw. der Partnerin neu zu regeln.

"Leistungsmissbrauch im Einzelfall ist zu bekämpfen", so Michael Löher, Geschäftsführer des Deutschen Vereins. "Aber es muss gewährleistet sein, dass die Hilfeempfänger wegen der Vergehen Einzelner nicht in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschnitten oder pauschal diskreditiert werden. Hierdurch wird nicht nur den Betroffenen, sondern auch dem Sozialstaat insgesamt Schaden zugefügt." sch
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Arnd Hellinger schrieb am 14.12.2005, 21:25

Alternativen aufzeigen!

Frau Heiermann und herr Sondermeyer machen es sich aus meiner Sicht dann doch etwas zu einfach, indem sie nur die Abschaffung des ALG2 ("Hartz IV") fordern, ohne zu sagen, was danach kommen soll.

Dass die jetzige Regelung der wirtschaftlichen Absicherung Arbeitsloser nicht "das Gelbe vom Ei" darstellt, ist mir aus eigener Erfahrung durchaus klar. Nur denke ich, dass uns die einfache Rückkehr zum System mit Wohngeld, Sozialhilfe etc. nicht weniger, sondern mehr Probleme als ALG2 brächte - schon alllein wegen der Vielzahl zuständiger Träger, die man jetzt gerade in der ARGE zusammenführt.

Also: Macht konkrete Vorschläge, bevor Ihr "Hartz IV" insgesamt verteufelt...

Ralf Sondermeyer schrieb am 14.12.2005, 14:02

Sie haben Recht

Sie haben Recht Frau Heiermann.

Natürlich bedarf es eines langen Atem Gesetze wieder abzuschaffen. Nur wer dies nicht fordert und nicht daran arbeitet wird es nicht erreichen. Es nützt also nichts nur darüber zu debattieren und zu meckern sondern konkret daran zu arbeiten.
Sie vergessen, oder wissen es vielleicht auch nicht, das die im Landtag vertretenen Parteien die Hartzgesetze gewollt und verabschiedet haben. Sie haben also kein Interesse daran diese Gesetze abzuschaffen. Somit dienen diese Kommissionen oft nur als Alibiveranstaltungen um die Volkesseele zu beruhigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Sondermeyer

A. Heiermann schrieb am 13.12.2005, 15:10

A.Heiermann

Lieber Herr Sondermeyer,
liebe Leser/in,
möchte nur darauf hinweisen, das sich die Enquetkommission des Landttages schon bereits seit Beginn des Hartz IV - Gesetzes mit diesem Thema befasst und versucht neue Resulutionen zum Gesetz auf zu stellen um positive Veränderungen für die Bürger/innen zu schaffen. Die Enquetkommission unter Leitung von Barbara Steffens im Landttag NRW, lädt dazu ständig das NetzwerkBüro NRW von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zur Beratung mit ein. So liefen bereits in den vergangenen Monaten im Landttag die Projekte: Geharzte Zeiten Frauen in Not, Hartz IV und Wohnraum sowie Pflege und Pflegende Angehörige.
Für mich ist es eigentlich auch klar, das es besser wäre dieses Gesetz abzuschaffen. Aber Sie Herr Sondermeyer müßten, da Sie ja einer der Bundestagskandidaten auf der Landesreserveliste 5 NRW der Linkspartei.PDS sind, am besten wissen, das man Gesetze nicht so ohne weiteres abschaffen kann.
Bleibt also zu hoffen, das noch viele Menschen sich an der Politik mit beteiligen. Nur so kann man evtl. etwas ändern.

Gruß
A.Heiermann
( Mitglied: NetzwerkBüro NRW von Frauen u. Mädchen mit Behinderungen im AK - Recht und Gesundheit )

Ralf Sondermeyer schrieb am 13.12.2005, 00:21

Nicht verbesserbar

Es ist ehrenwert sich darüber Gedanken zu machen das Hartz IV verbessert werden soll.
Der Grundgedanke ist jedoch falsch. Dieses grottenschlechte Gesetz muß ohne wenn und aber abgeschaft werden. Hartz IV ist und bleibt Armut per Gesetz.

Es kann möglich sein punktuelle Erleichterungen für die Opfer von Hartz zu schaffen. Es ändert aber nichts an dem Grundübel.

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