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11.12.2005 - 08:02

Recht auf Behandlung in Schmerzklinik.

Winsen an der Luhe (kobinet) Auf ein Gerichtsurteil, in dem einer Schmerzpatientin der Anspruch auf Behandlung in einer speziellen Schmerzklinik zugestanden wird, hat kobinet-Leser Werner Schuren aufmerksam gemacht. Der Schmerzpatientin wurden zwar von ihrem Rentenversicherungsträger drei verschiedene Kliniken zur Wahl angeboten, doch handelte es sich nicht um spezielle Schmerzkliniken. Das Sozialgericht Kassel hat in einem Urteil entschieden, dass die Kosten in der Spezialklinik vom Rentenversicherungsträger erstattet werden müssen. Die Schmerzklinik in Bad Mergentheim wertet dieses Urteil als Präzedenzfall. elba  

 
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