Die Sterbe"hilfe" bleibt sowohl im In- als auch im Ausland Thema. Wie das Ärzteblatt berichtet, plant Belgien einen weiteren Vorstoß für Ausweitung des Sterbehilfe-Gesetzes.
Der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfe-Kommission in Belgien, Wim Distelmans, habe sich laut Ärzteblatt "für eine weitere Liberalisierung des Gesetzes zur aktiven Sterbehilfe ausgesprochen". Danach müsste auch Alzheimer- sowie Demenzkranke die Euthanasie ermöglicht werden. Voraussetzung müsse sein, dass diese Menschen ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten hätten, bevor sie demenziell erkrankt wären.
Gleichzeitig forderte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die gesetzliche Regelung für die Sterbe"hilfe". Das schrieb journalMed auf seiner Internetseite. Zitiert wurde die Vorsitzende des BGH-Familiensenates, Meo-Micaele Hahne, die eine Klarstellung als "äußerst wünschenswert" bezeichnet. Menschen müssten davor geschützt werden Spielball, Zankapfel oder Versuchsobjekt von widerstreitenden Interessen zu werden.