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15.12.2005 - 07:58

Erst Gleichstellungsgesetz dann Blindengeld in Thüringer Landtag.

Erfurt (kobinet) Fast unbemerkt von der bundesweiten Öffentlichkeit wurde das Thüringer Gleichstellungsgesetz vom Erfurter Landtag verabschiedet. Maik Nothnagel (Linkspartei) kritisiert das Gesetz heute gegenüber den kobinet-nachrichten als unzureichend. Kritik gab es auch von den Sozialdemokraten.

Das Gesetz würde das Machbare, nicht das Wünschenswerte beschreiben, zitiert Nothnagel den christdemokratischen Sozialminister Klaus Zeh. "Machbarkeit wird hier wieder nur im Hinblick auf die Finanzen gesehen, nicht auf das, was tatsächlich in der Praxis umsetzbar ist", kritisiert Nothnagel. Die Lebensqualität und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen werde wieder einmal mehr unter den Kostenaspekt gestellt. Er befürchtet, dass das Gesetz im Lebensalltag sehr wenig bringen wird.

Für Nothnagel bleibt das Gesetz weit hinter den Erwartungen zurück. Doch nicht nur seine Partei, sondern auch die Sozialdemokraten bemängelten, dass das Gesetz kein Verbandsklagerecht beinhalte, sondern nur ein Mitspracherecht. Die Kritik wurde vom sozialpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Panse, mit der Begründung zurückgewiesen, dass es bei einem uneingeschränkten Klagerecht zu einer "Klageflut" käme. Weder Bund, Land noch Kommunen könnten einen völligen Nachteilsausgleich schultern.

In wenigen Tagen wird es im Erfurter Landtag wieder um ein "Behindertenthema" gehen, denn dann stehen die Änderungen beim Landesblindengeld auf der Tagesordnung. Mit banger Spannung erwarten die Betroffenen die Antwort auf die Frage, was Sozialminister Zeh dann als "Machbares" dem "Wünschenswerten" gegenüberstellt. elba
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