
Halstenbek (kobinet) Hörgeschädigte sind nicht mobilitätsbehindert. Doch ihre Reisen bleiben wegen vielfältiger sensorischer Barrieren spannend, weiß Dipl.-Ing. Carsten Ruhe vom Deutschen Schwerhörigenbund. Hörgeschädigte kommen überall hin. Fragt sich aber nur wie. Für das Referat Barrierefreies Planen und Bauen hat Ruhe ein umfangreiches Papier zur sensorischen Barrierefreiheit für Hörgeschädigte im Bereich der Deutschen Bahn erarbeitet, von dem bisher wenig Wirklichkeit wurde. Konsequent müsste das Zwei-Sinne-Prinzip eingehalten werden, meint der Diplom-Ingenieur für akustische Anlagen aus dem norddeutschen Halstenbek. Ertaubten oder von Geburt an gehörlosen Personen muss nach dem Zwei-Sinne-Prinzip die Information optisch angeboten werden. Dabei ist zu beachten, dass beide Personengruppen unterschiedliche Bedürfnisse haben. (Spät) Ertaubte sind vorrangig lautsprachlich geprägt, von Geburt an gehörlose Personen dagegen vorrangig gebärdensprachlich. An Stellen, an denen Notruf- und Alarmsignale erschallen, müssen diese immer, unbedingt und sehr gut nach dem Zwei-Sinne-Prinzip dargeboten werden. "Hier kann und darf man nicht darauf vertrauen, dass allein das akustische Signal ausreichend wäre. Im Notfall gibt es keinen zweiten Versuch", betont Ruhe. Bei Reisen ist die Information der Fahrgäste über den voraussichtlichen Reiseablauf sowie über gegebenenfalls notwendige Änderungen wichtig. Doch Durchsagen von Lautsprechern sind für Hörgeschädigte praktisch nicht verständlich, unabhängig davon, ob sie bereits mit einem Hörgerät versorgt sind oder nicht. Selbst Guthörende verständen auf dem Bahnhof eben nur "Bahnhof", beschreibt Ruhe die gegenwärtige Situation. sch