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kobinet-nachrichten 16.12.2005 - 15:42
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Flughäfen begrüßen Beschluss des Europaparlaments

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Berlin (kobinet) Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hat heute den Beschluss des Europäischen Parlaments begrüßt, dass eine Verordnung über die Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen und von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität ab 2008 in den Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Die ADV begrüßt das Bekenntnis des Europäischen Parlaments zu einem zentralisierten System, an dem - anders als bisher - alle Fluggesellschaften teilnehmen müssen. "Die Organisationsverantwortung liegt künftig bei den Flughäfen. Bisher stellten die Flughäfen bereits sicher, dass die Infrastruktur behindertengerecht gestaltet ist, während die Fluggesellschaften in der Regel für die Beförderung und entsprechende Betreuung dieser Personengruppe sorgten", heißt es in einer Pressemitteilung. Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV, erklärt: "Die neue Verordnung schafft den europaweit gültigen Rahmen für Flughäfen ab 150.000 Passagieren im Jahr, um ein zentralisiertes System unter Aufsicht des Flughafens effizient zu betreiben." Mit der Verordnung werde festgelegt, dass die Kosten in einem transparenten Verfahren von den Luftverkehrsunternehmen zu tragen sind. Allerdings hätten sich die Flughäfen eine klare Definition des Begriffs "Person mit eingeschränkter Mobilität" gewünscht, um die Erbringung der Dienstleistungen in jedem Fall auf den Personenkreis zu beschränken, der die Dienste tatsächlich benötigt. Die Praxis werde zeigen, ob dieser Mangel zu Problemen führen wird. sch 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Friedrich Podzun schrieb am 17.12.2005, 01:08

Flughäfen begrüßen...

1. bin ich im Juni/Juli auf dem Hin- u. Rückflug Berlin-Krakau v. Easy-Jet (Billig-Flug) umfassendst betreut worden.
2. kann ich nicht verstehen, warum die sinnvolle Verordnung erst 2008!, also erst in knapp 2 Jahren wirken soll.

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