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17.12.2005 - 09:27

Alternative Heilmethoden für schwer Kranke.

Karlsruhe (kobinet) In einem Urteil Az. BvR 347/98 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Krankenkassen gesetzlich versicherten, schwer kranken Menschen auch alternative Heilmethoden erstatten müssen. Voraussetzung dafür sei, dass "eine nicht ganz entfernte Aussicht" auf Heilung oder Besserung bestünde. Wenn dies der Fall sei, müssten sich schwer oder todkranke Menschen nicht auf wissenschaftlich anerkannte Methoden verweisen lassen. Der konkrete Einzelfall müsse geprüft werden. Geklagt hatte ein 18-Jähriger mit einer Muskeldystrophie (Typ Dychenne), der sich von seiner Krankenkasse die Kosten für eine Bioresonanztherapie erstatten lassen wollte. elba  

 
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