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20.12.2005 - 14:29

Nur wer Rechte hat, kann sich wehren.

Berlin (kobinet) Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat heute erneut das Antidiskriminierungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Die Beschlussvorlage entspricht dem im Bundestag bereits beschlossenen Gesetz, für das sich der behindertenpolitische Sprecher Markus Kurth und der Kasseler Stadtverordnete Ottmar Miles-Paul (auf dem Foto bei einer Tandemfahrt) eingesetzt hatten. "Menschen mit Behinderungen, MigrantInnen, Homosexuelle in Deutschland wollen endlich einen gleichberechtigten Zugang zu Gaststätten, Museen, aber auch zu Versicherungs- und Mietverträgen haben". erklärte heute Markus Kurth. Deshalb kämpften die Grünen weiterhin für einen umfassenden Diskriminierungsschutz. Aus diesem Grund werde das Antidiskriminierungsgesetz (ADG), das im Juni 2005 mit den Stimmen von Sozialdemokraten und Grünen vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, erneut in die Gesetzgebung eingebracht. Kurth erinnerte daran, dass noch im Sommer der damalige Partei-Vorsitzende Franz Müntefering das ADG als ein "gutes Gesetz" gegen den Widerstand der Union verteidigt hat. Nun verhindern die christlichen Parteien den Diskriminierungsschutz von Behinderten, Juden, Muslimen und Homosexuellen auch in der großen Koalition. "Ich bin gespannt, wie die SPD sich nun gegenüber ihrem Koalitionspartner verhalten wird. Wenn die Große Koalition die Umsetzung der maßgeblichen EU-Vorgabe weiterhin blockiert, drohen Deutschland empfindliche Vertragsstrafen. Dann zahlen nicht nur die von alltäglichen Diskriminierungen betroffenen Mitbürger, sondern alle Steuerzahler die Zeche", sagte der behindertenpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion. sch  

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Max Mütze schrieb am 22.12.2005, 17:44

Sanktionen gegen Diskriminierer

Ein ordentliches Gesetz, das auch Sanktionen gegen die Diskriminierer vorsieht, könnte den notwendigen Umdenkungsprozess in unserer Gesellschaft schon befördern. Die Deutschen würden gegenüber anderen Europäern in dieser Frage nicht zurückbleiben.

Christian Pollmanns schrieb am 22.12.2005, 14:49

Anti Diskriminierungsgesetz fraglich ...

Freilich ist eine gesetzliche Grundlage ein guter Ansatz seine Rechte als benachteiligtes Individuum geltend zu machen. Nachteilig erscheint jedoch die Auswirkung nach außen. Recht haben und Recht bekommen sind Fragmente, die nicht nur durch gestz. Beschlüsse ausgeräumt werden können. Eine integrale Lösung kann nicht nur durch ein Gesetzesbollwerk, sondern nur durch ein Umdenken in der Gesellschaft geschaffen werden. Die Aufklärung müßte verstärkt werden. Gerade in den Kindergärten und Schulen, wo die primäre Bildung vermittelt wird, muß der Meilenstein für ein voruteilsfreies Leben gelegt werden. Ganz nach dem Motte "Wass Hanschen nicht lernt, lernt Hans wohl nimmer mehr".

Peter Hilpmann schrieb am 21.12.2005, 12:07

Bleibt nur zu hoffen

Das am 20 Januar wieder eingebrachte Anti Diskriminierungsgesetz im Bundestag keine 1:1 Umsetzung ist.
Mit freundlichem Gruß
Peter

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