Berlin (kobinet) Im kommenden Jahr wird es etliche Veränderungen in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Künstlersozialversicherung und Unfallversicherung, Rentenversicherung und Riester-Rente, Sozialversicherungs-Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen, Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge sowie Beitrags- und Meldeverfahren geben. Dies teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Übersicht auf seiner Internetseite mit. So wird beispielsweise die Hinzuverdienstgrenze für Bezieher von Altersrenten und Renten bei dauerhafter voller Erwerbsminderung auf 350 Euro angehoben. elba