Von kobinet-Redakteurin Elke Bartz
Hohenlohekreis (kobinet) Im Hohenlohekreis befürchtet ein behindertes Elternpaar, dass ihnen ihr Baby von den Behörden weggenommen wird. Die kobinet-nachrichten sprachen mit Hildegard Dörr, der Anwältin des Paares.
Während sich andere Eltern auf ihr kommendes Baby freuen, hat das im baden-württembergischen Hohenlohe lebende Paar Angst vor dem Geburtstermin, der auf Anfang Februar berechnet wurde. Beide Elternteile leben mit einer Lernbehinderung, die werdende Mutter ist außerdem kleinwüchsig. Eine Betreuerin und ein Betreuerin unterstützen die Verlobten, die Hochzeitspläne schmieden, in der Lebensführung.
Als sich der Nachwuchs ankündigte, wandten sich die Beiden an das Hohenloher Jugendamt im Vertrauen darauf, dort Unterstützung zu finden. Doch das wertet die werdende Mutter heute als Fehler, denn die Behörde droht mit Hinweis auf das Kindeswohl damit, das Neugeborene nach der Geburt den Eltern wegzunehmen. Man wolle ihr keine Chance lassen, zu beweisen, dass sie und der Kindesvater ihr Kind mit der entsprechenden Unterstützung selbst aufziehen könnten.
Dabei sind Vater und Mutter zum Wohle des erwarteten Nachwuchses bereit, ihr soziales Umfeld zu verlassen und in eine Einrichtung ins nordrhein-westfälische Wesel zu ziehen, in dem behinderte Eltern und ihre Kinder die notwendige Hilfe und Unterstützung bekommen.
Rechtsanwältin Dörr kann nicht nachvollziehen, warum das Kind nicht bei seinen leiblichen Eltern bleiben soll. "Ganz ohne Hilfe wird es nicht gehen. Doch diese Hilfe wäre in Wesel gewährleistet". Sie wertet es als sehr einsichtig und verantwortungsbewusst, dass die künftigen Eltern aus eigenem Antrieb den Kontakt zum Jugendamt suchten, als sie von der Schwangerschaft erfuhren. "Damit und durch die Bereitschaft in eine Einrichtung weit von zuhause entfernt zu ziehen, zeigen die Eltern, wie wichtig ihnen das Kindeswohl ist". Eine endgültige Entscheidung will das Jugendamt erst nach der Geburt treffen. Zu spät, denn dann muss sofort eine Lösung parat sein, damit Eltern und Kind in eine sichere Versorgungssituation kommen", so die Anwältin.
Sie vermutet, dass lediglich die Kosten für eventuelle Entscheidungen maßgebend sind, da die Versorgung in der Einrichtung kostenintensiver ist als die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. "Andere nachvollziehbare Gründe sehe ich hier nicht. Und nur aus fiskalischen Gründen, kann man eine Familie, die ja nach dem Grundgesetz unter dem besonderem Schutz des Staates steht, nicht einfach auseinander reißen", so Dörr. elba
Leserbriefe zu diesem Artikel:.
Elisabeth Riediger-Wirthensohn schrieb am 28.12.2005, 20:18
Entscheidungen nach Kassenlage für geburtsbehinder
Mein Antrag auf "persönliche Assistenz" zur uneingeschränkten Wahrnehmung meiner bereits im Grundgesetz garantierten Elternrechte- und Pflichten ( auf Begleitung zu Eltern-Lehrergespräche,Elternabende, gemeinsame Freizeitaktivitäten und Urlaub mit gesundem Kind) wird von Schreibtisch zu Schreibtisch getragen, sowohl Sozialbehörde als auch Jugendamt weisen aus fiskalischen Gründen eine Zuständigkeit ab.
Einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliedierungshilfe oder Jugendhilfe für behinderte Menschen gibt es nur dem Grunde nach.
Die Ausgestaltung nach Maß und Art liegen aber im Gestaltungsermessen der fianziell angeschlagenen Leistungsträger, z. B. Kommunen usw.
Da der Personenkreis der von Geburt an von einer Behinderung betroffenen Menschen unverschuldet fiananziel weniger gut ausgestattet ist, gibt es für Rechtsanwälte z.B. auch weniger Anreize, diese Leute bei der Durchsetzung ihrer Teilhabechancen- und Teilhabeleistungen zu vertreten.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen gibt es für behinderte Menschen Kürzungen oder Entscheidungen nach Kassenlage. Für viele Betroffene ist dies tägliche Realität.
Grüsse, Elisabeth Riediger-Wirthensohn