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30.12.2005 - 08:57

Taxi-Freischein - nicht unbedingt ein Vorteil.

Von Anette Jablonski Düsseldorf (kobinet) Hier mal ein kleiner Auszug aus dem alltäglichen Leben einer Rollstuhlfahrerin: Es ist Sonntagabend, ich befinde mich auf dem Düsseldorfer Weihnachtsmarkt. Langsam wird es dunkel und ich merke, dass mir kalt wird. Zu allem Überfluss fängt es auch noch an zu regnen und deswegen beschließe ich, nach Hause zu fahren. Ich warte also sehnsüchtig auf die Straßenbahn und hoffe, dass eine neue Bahn kommt, weil man in die alten mit Rollstuhl nicht hineinkommt. Ich warte und warte und warte und nach einer geschlagenen, scheinbar endlosen Stunde kommt endlich die Bahn - aber - wie sollte es anders sein - es handelt sich um ein altes Modell und so muss ich im Regen stehen bzw. sitzen bleiben. So langsam meldet sich auch meine Blase und ich fahre zur Toilette in der Heinrich-Heine-Allee, wo schon sehnsüchtig eine überaus freundliche Putzfrau nur auf mich gewartet hat, um mir behilflich zu sein. Nach ihrem Wutanfall, der mich noch ein bisschen mehr runterzieht, beschließe ich, mich nicht noch mal von einer alten Bahn enttäuschen zu lassen und rufe mir ein Taxi. Aber jetzt geht das Theater erst richtig los: Man eröffnet mir bei der Taxizentrale, dass es eine halbe Stunde dauert, bis ein Taxi kommt. Da ich dazu keine Lust habe und auf dem Parkplatz gegenüber einige Taxis entdecke, denke ich mir: Selbst ist die Frau, ich besorg mir jetzt eins von den Taxis. Problem: Da ich wegen meiner Behinderung das Privileg besitze, Taxis kostenlos zu benutzen, erklärt sich keiner der freundlichen Herren bereit, mich nach Hause zu fahren. Auch das bestellte Taxi taucht nach der halben Stunde nicht auf. Netterweise haben die Taxifahrer dann ihren Job an die Polizei weitergegeben, die nach endlos langer Zeit aufkreuzt, um mich von meiner Warterei zu befreien. Das Ende vom Lied: Die Polizisten bieten mir an, mich nach Hause zu fahren, wofür ich dann aber einen Haufen Geld bezahlen müsste. Da wird mir dann endgültig alles zuviel und ich rufe meine Mutter an, die mich dann auch prompt abholt. Danke Mama, wenigstens auf dich kann man sich verlassen! sch  

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Max Mütze schrieb am 05.01.2006, 16:49

Das ist der Alltag

Was Anette Jablonski in Düsseldorf passierte, ist leider Alltag auch in vielen anderen deutschen Städten. Rechte auf Mobilität und Barrierefreiheit müssen immer wieder neu eingefordert werden.

Heiermann A. schrieb am 30.12.2005, 17:50

Die GESOBE AG Hagen

Hallo Liebe Leser/innen,
zunächst möchte ich mal bei allen Leser/innen klar stellen, das Jeder Mensch der einen Schwerbehindertenausweis
( dieser ist orange/grün ) besitzt, und mindestens das Merkzeichen " G " oder/und das Merkzeichen " aG " hat, das Recht hat im Genuss solcher sogenannten Freifahrkarten zu kommen. Was einige nicht wissen, ist, das der Behinderte dafür im Jahr einen Betrag von 60.-- EUR selbt erbringen muß. Dieser ist dann für die Benutzung des ÖPWV zulässig, allerdings können damit keine Taxifahrten in anspruch genommen werden. Für einen besonderen Personenkreis, z.B. Rollstuhlfahrer/innen, kann die Städtische Behörde einen sogenannten Freifahrttaxíschein ausstellen, der dann aber nur für wenige Tage im Jahr von dem Betroffenen genutzt werden kann. Die Ausstellung so eines Freifahrscheines ist je nach Behörde und Bundesland unterschiedlich. Desweiteren haben Menschen mit Handicap, sofern sie das Merkzeichen " aG " im Behindertenausweis haben, die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine Taxibefreiung für die Fahrt zum Arzt zu bekommen. Der Arzt muß dann aber allerdings die Notwendigkeit bescheinigen.


Gruß
A.Heiermann ( Sprecherin der GESOBE - AG die Linke.PDS in Hagen )

Bernd Masmeier schrieb am 30.12.2005, 16:08

Ein paar Klarstellungen

Der geschilderte Vorfall ist nicht schön, könnte sich aber in Düsseldorf durchaus häufiger ereignen. Dennoch für die Leser einige Klarstellungen: Die behinderten Menschen, die den ÖPNV und "normale" Taxen nicht nutzen können, erhalten in Düsseldorf Freifahrtscheine mit unterschiedlichen aufgedruckten Beträgen. Mit diesen können sie wahlweise den Behindertenfahrdienst oder spezielle Taxen benutzen, die entweder mit einem Schwenksitz versehen oder zum Hineinfahren mit dem Rolli geeignet sind. Davon gibt es leider nur recht wenige, so dass lange Wartezeiten entstehen können. Der Behindertenfahrdienst ist nur auf Voranmeldung verfügbar und nicht "rund um die Uhr". Was den ÖPNV angeht, so handelt es gerade bei den Straßenbahnen noch oft um alte Hochflurbahnen. Bei den Bussen ist die Situation besser, allerdings werden erst seit etwa zwei Jahren ausschließlich Busse mit Rampen beschafft, so dass diese noch nicht überall und immer verfügbar sind. Der Nachteilsausgleich der unentgeltlichen Beförderung bezieht sich auf den ÖPNV und ist dort ohne Begrenzung nutzbar.

Manfred Keitel schrieb am 30.12.2005, 13:52

Kann das sein?

Daß behinderte Menschen mit einem Taxi fahren können ist kein Irrtum sondern regional unterschiedlich geregelt, je nach Wohnort hat man dieses Recht - oder auch nicht. Bei der unentgeltlichen Beförderung handelt es sich auch nicht um ein "Privileg", sondern um einen Nachteilsausgleich; hier sollte man auch nicht übersehen, daß dieser Ausgleich sehr ungenügend gewährt wird, hier in Mainz zB nur einmal die Woche. Ich persönlich nutze diese Fahrscheine kaum, für andere sind sie aber unentbehrlich und viel zu knapp. In Dortmund spielt man offensichtlich Roulette, wenn man sich auf den ÖPNV einlassen muss.

Manfred Kluge schrieb am 30.12.2005, 12:44

Taxi-Freischein gibts nicht?

Als Taxifahrer bin ich eher zufällig auf diesen Bericht gestoßen. Habe in langjähriger Taxifahrer-Tätigkeit noch nie davon gehört, daß man als Behinderter Taxis kostenlos benutzen darf. Das Privileg mit dem Behinderten-Fahrausweis gilt nur für öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen. Es gibt zwar des öfteren Behinderte, die zum Taxistand kommen und der Meinung sind sie könnten mit diesen Ausweisen Taxis benützen, aber das ist leider ein Irrtum.

Reinhard Grams schrieb am 30.12.2005, 12:32

I don't believe it

He, das ist doch nicht zu glauben! Abgesehen davon, dass ich nicht wusste, dass es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit von Taxifreifahrten gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies von den Taxifahrern dann verweigert wird, und das ungestraft. Entweder du hast dich wirklich doof angestellt - davon gehe ich aber überhaupt nicht aus ;-) - oder in D'dorf ist einiges aus dem Lot! 1. Für Taxis gibt es eine Personenbeförderungspflicht 2. Straßenbahnen, ok wenn die Türen zu schmal sind, hilft auch die Hilfe des Fahrers nix, armes D'dorf
3. Polizei, die sollte eigentlich die Personenbeförderungspflicht durchsetzen und nicht ein Haufen Geld dafür verlangen, dass diese umgangen wird
4. Klofrau, ok, Menschen sind halt so oder anders, auch wenns weh tut

Gibt es bei euch keinen Behindertenfahrdienst, das wäre ja auch noch eine Möglichkeit. Dein Fazit kann ich nachempfinden, gut, wenn Mama hilft oder man gute Freunde hat!
Mein Fazit: D'dorf, schäm dich!

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