
Von kobinet-Redakteurin Elke Bartz Hollenbach (kobinet) Der Vorsitzende Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, befürchtet nach Bericht der Ärztezeitung einen Dammbruch, der durch die Legalisierung aktiver Sterbehilfe ausgelöst werden könnte. Damit unterstützt Papier die Position der Bundesärztekammer zum Thema. Das Tötungstabu dürfe in unserer Gesellschaft nicht durchbrochen werden. Doch genau das könnte die Konsequenz einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe sein, wird Papier zitiert. Außerdem werde über die aktive Sterbehilfe in vielen Ländern gestritten, berichtet das Ärzteblatt weiter: "In Australien etwa wird das Kommunizieren über Methoden der aktiven Sterbehilfe per Telefon, E-Mail, Fax oder Internet seit der vergangenen Woche mit einer Geldbuße bis umgerechnet 62 000 Euro bestraft. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich politische Kampagnen mit dem Ziel einer Legalisierung der Sterbehilfe". Dazu meint Christian Judith, der bioethische Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) heute Morgen gegenüber den kobinet-nachrichten: "Wenn es den Tatsachen entspricht, dass in Australien nur über Kampagnen für die Legalisierung der Sterbehilfe ungestraft diskutiert werden darf, ist das für mich weder nachvollziehbar noch fassbar. In der ganzen - wenn auch wichtigen - Diskussion über Sterbehilfe, vermisse ich vor allem eines, nämlich die Diskussion über die Verbesserung von Lebensbedingungen. Viele würden nicht würdiges Sterben fordern, wenn sie menschenwürdig leben könnten".