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18.01.2006 - 19:07

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Berlin (kobinet) Bis zu 1.200 Euro sind steuerlich abziehbar, wenn in einem Privathaushalt ein Pflegebedürftiger ambulant betreut wird. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen und dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Damit sollen Privathaushalte als Arbeitgeber stärker gefördert werden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte dazu in einer Pressemitteilung: "Ich habe mich gezielt dafür eingesetzt, dass mit dem Gesetz auch der Bereich der Betreuungsleistungen für Pflegebeduerftige eine bessere steuerliche Absetzbarkeit erfährt. Mit den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln unterstützen wir die Beschäftigung im Pflegebereich und entlasten die Pflegebeduerftigen und ihre Angehörigen. Die Pflegebeduerftigen wollen und sollen soweit und solange wie möglich in der Familie gepflegt werden. Mit den heute beschlossenen Regelungen unterstützen wir nachdrücklich den Grundsatz 'ambulant vor stationaer'. Unser Ziel ist es, dass ältere Menschen nicht vorschnell in ein Heim abgeschoben werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Pflege- und Betreuungsbedürftigen in ihrem eigenen Haushalt oder im Haushalt ihrer Angehörigen wohnen. Ausserdem wirken wir der Schwarzarbeit in der Pflege entgegen und verbessern gleichzeitig die Beschäftigungsmöglichkeiten bei den professionellen Leistungserbringern." sch 

 
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