
Berlin (kobinet) Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, lädt für Mittwoch die Presse zur Vorstellung der neuen Rechtsexpertise "Staatliche Unterstützung behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages" ein. Die Expertise wurde im Rahmen der von der Aktion Mensch geförderten Kampagne "Recht auf Elternassistenz von Dr. Julia Zinsmeister erstellt. "Behinderte Eltern sind bei ihren Erziehungsaufgaben auch auf staatliche Unterstützung angewiesen. Trotz großer Fortschritte in der Politik für Menschen mit Behinderungen, sehen sich behinderte Eltern bei der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen jedoch nach wie vor großen Schwierigkeiten gegenüber. Im Rahmen der von der Aktion Mensch geförderten und von verschiedenen Behindertenverbänden getragenen Kampagne "Recht auf Elternassistenz" wurde eine Rechtsexpertise mit dem Titel "Staatliche Unterstützung behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages" in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie liegen nunmehr vor", heißt es in der Einladung für die Pressekonferenz, die am Mittwoch, den 8. Februar um 11.30 Uhr im Kleisthaus in Berlin stattfindet. omp
Elisabeth Riediger-Wirthensohn schrieb am 07.02.2006, 14:47
Bereits im November 2005 habe ich einen Antrag zur Elternassistenz gestellt. Der überörtliche Sozialhilfeträger hat meine Anträge an sein Rechtsdezernat im Hause weitergeleitet. Der Landkreis (Kreisjugendamt) hat bis heute keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilt, auch nicht zu vorläufigen Leistungen im Sinne des SGB I.
Als geburtsbehinderte Frau und Mutter bleibe ich zumindest in der Erfüllung meines schulischen und zur gemeinsamen Freizeitgestaltung mit meinem Kind, bezogen auf meinen Erziehungsauftrag eben behinderungsbedingt eingeschränkt und erfahre noch nicht einmal einen "vorläufigen Nachteilsausgleich" im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes, der Landesverfassung, des SGB I, SGB XII und SGB VIII.
Eine Beratung im Sinne des SGB I zu meinen Assisstenzanträgen erfolgte leider bisher von keinem evt. Leistungsträger.
Wie soll auch eine kompetende Beratung zu Leistungsvoraussetzungen oder Antragsstellung erfolgen, wenn kein evt. Leistungsträger ausdrücklich seine Zuständigkeit mir gegenüber erklärt?
Daraus kann man deutlich einen politischen Handlungsbedarf erkennen; eben zur Abgrenzung von Leistungen nach dem SGB XII, im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte und zu Leistungen nach dem SGB VIII, der Jugendhilfe.
Also freue ich mich auf die Vorstellung der Expertise zu Elternassistenz mit Unterstützung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karin Evers-Meyers.
Grüsse, Elisabeth Riediger-Wirthensohn