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09.02.2006 - 09:39

Behindertes Paar darf sein Baby behalten.

Hohenlohekreis (kobinet) Ein Elternpaar aus dem Hohenlohekreis darf sein Baby gegen den Willen des Jugendamtes unter Auflagen behalten. Das berichtet heute die Hohenloher Zeitung. Das Jugendamt wollte veranlassen, dass dem Elternpaar das Neugeborene gleich nach der Geburt entzogen und in eine Pflegefamilie gegeben wird (siehe auch kobinet-nachrichten vom 28. Dezember 2005).

Noch am 1. Februar, dem Tag der Geburt des kleinen Jungen, erwirkte das Hohenloher Jugendamt per einstweiliger Verfügung vor dem Familiengericht, den Eltern das Baby wegzunehmen. Angeblich würde wegen der Schwere der Behinderungen der Eltern "akute Lebensgefahr" für das Kind bestehen. Das Gericht stützte sich zunächst ausschließlich auf die Angaben des Jugendamtes.

Es revidierte jedoch bei einer Anhörung seine Meinung. Darf das Baby unter diversen Auflagen - zumindest zunächst - bei seinen Eltern bleiben. Dazu zählt unter anderem, dass die Mutter des Babys mit dem Kind zur eigenen Pflegemutter zieht und den Aufenthaltsort nicht verlässt. Vom Gericht wurde als positiv gewertet, dass das Elternpaar frühzeitig eingesehen hatte, sein Kind nicht ohne Unterstützung Dritter aufziehen zu können und sich deshalb mit der Bitte um Unterstützung von sich aus an das Jugendamt gewendet hatte.

Dem Jugendamt wurde hingegen angelastet, außer dem Vorschlag Pflegefamilie keine weiteren Alternativen in Erwägung gezogen zu haben. Die Behörde wertet die Entscheidung des Gerichtes als fachlich falsch und will weitere rechtliche Schritte prüfen. elba
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