
Berlin (kobinet) Der behindertenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Markus Kurth, sieht nach der gestrigen Vorstellung des Rechtsgutachtens zur Elternassistenz nun die große Koalition in der Pflicht. "Ich begrüße es sehr, dass die Behindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer das im Rahmen der Kampagne erstellte Rechtsgutachten zur Elternassistenz unterstützt. Was nun folgen muss, sind klare Initiativen der großen Koalition. Die rot-grüne Vorgängerregierung hat mit dem SGB IX die rechtlichen Grundlagen geschaffen, nun müssen entsprechende rechtliche Klarstellungen und Rechtsverordnungen folgen. Bei den eindeutigen parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen, mit denen die große Koalition regiert, sollten diese Änderungen kein Problem sein", erklärte Markus Kurth gegenüber den kobinet-nachrichten. Bündnis 90/Die Grünen hätten bereits im Mai 2005 zusammen mit der SPD die Bundesregierung zur Weiterentwicklung des SGB IX aufgefordert. "In diesem Antrag wurden Vorschläge gemacht, wie die mit dem SGB IX ermöglichten Rechte von Eltern mit Behinderungen auch praktisch umgesetzt werden können. Hierzu gehört zum Beispiel, in einem ersten Schritt die rund 580 gemeinsamen Servicestellen bürgernäher und effizienter auszugestalten. Ratsuchende Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen müssen hier Auskunft, Beratung und Unterstützung in allen Fragen ihrer Rehabilitation und Teilhabe erhalten. Zugleich müssen die Schnittstellenprobleme zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern durch eine fallbezogene Beratung und Unterstützung, eine gemeinsame Bedarfsermittlung sowie Zielformulierung und Hilfeplanung überwunden werden. Es ist aus unserer Sicht unerlässlich, dass die Servicestellen mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden, um Hilfe aus einer Hand (Rehabilitation und Teilhabe) zu ermöglichen. Nur so bekommen wir die verschiedenen Kostenträger an einen Tisch", fordert Markus Kurth. Bündnis 90/Die Grünen treten nach Aussage von Markus Kurth dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Elternschaft uneingeschränkt wahrnehmen können. Hierzu müssten ihre besonderen Bedürfnisse außerhalb des Arbeitslebens besonders berücksichtigt werden. "Dazu gehören auch ganz konkret finanzielle Leistungen wie zum Beispiel die Kfz-Förderung; ausreichende Hilfen zur Verständigung für gehörlose Eltern bei Elternsprechtagen und die Finanzierung barrierefreier Möbel und Hilfsmittel", so Markus Kurth. omp