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kobinet-nachrichten 11.02.2006 - 09:09
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Kurt Beck: Selbstbestimmung ist grundlegendes Ziel

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Mainz (kobinet) In Rheinland-Pfalz leben 451.000 Menschen mit Behinderungen, das sind elf Prozent der Bevölkerung. Diese Zahl nannte Ministerpräsident Kurt Beck bei der Veranstaltung "Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung - Bilanz und Perspektiven der Politik für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz" in der Mainzer Staatskanzlei. "Ziel unserer Politik für und mit behinderten Menschen ist eine größtmögliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung in den grundlegenden Lebensbereichen Wohnen, Mobilität, Arbeit und Freizeit für behinderte Menschen mitten in unserer Gesellschaft", sagte Beck. Deshalb habe das Land auf Grundlage des Leitgedankens "Selbstbestimmtes Leben" die Gesetzgebung für behinderte Menschen verändert. Rheinland-Pfalz sei das erste Bundesland, das in Folge des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes im Jahr 2002 ein eigenes Landesgesetz verabschiedet habe. Ziele sind die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für behinderte Menschen und die Umsetzung von Barrierefreiheit. Zur Erreichung dieser Ziele trage die Arbeit der kommunalen Behindertenbeiräte und Beauftragten wesentlich bei, meinte Beck. Die Selbsthilfe behinderter Menschen sei ganz entscheidend für die Verwirklichung der Politik für behinderte Menschen, unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer. Behinderte Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache würden eng in die Entscheidungsprozesse auf Landes- und kommunaler Ebene einbezogen. Damit werde der Leitsatz "Nichts über uns - ohne uns" in Rheinland-Pfalz in die Tat umgesetzt. Sie dankte den in vielen Verbänden, Selbsthilfegruppen und Gremien engagierten behinderten Menschen für ihr wichtiges Engagement. Die Landesregierung verfolge im Rahmen ihrer Politik für Menschen mit Behinderungen das Ziel, die Wohnangebote differenzierter auszugestalten und den Ausbau ambulanter Strukturen anzuregen. Dreyer wies auch auf die Erfolge in der Arbeitsmarktpolitik für behinderte Menschen hin. So habe in Rheinland-Pfalz die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen nachhaltig gesenkt werden können. Diese Politik werde fortgesetzt. So sollen die Übergänge von der Werkstatt für behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden und in Integrationsbetrieben bis 2010 bis zu 2.000 Arbeitsplätze für behinderte Menschen geschaffen werden. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz, Marita Boos-Waidosch, die in den letzten Jahren an vielen Initiativen der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Verbesserung der Selbstbestimmung behinderter Menschen mitgewirkt hat, betonte die Wichtigkeit, ambulante Strukturen zu stärken. "Die meisten behinderten Menschen wollen so wie alle anderen Menschen auch leben und nicht am Rande der Stadt in Sondereinrichtungen. Sie müssen die gleichen Wahlmöglichkeiten bekommen und die hierfür nötigen ambulanten Unterstützungen", erklärte Marita Boos-Waidosch gegenüber den kobinet-nachrichten. omp 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Mario Schladitz schrieb am 18.07.2007, 18:41

Selbstbestimmung in Wohnheimen?

Es hört sich tatsächlich gut an "Selbstbestimmung". Doch gibt es fragen die mich sehr beschäftigen.
Fallen die geistig behinderten Menschen, die in Heimen wohnen aus diesem Konzept raus? Denn in dem Heim in dem ich als Ergotherapeut arbeite, stehen schon die Türen der Wohngruppen, versehen mit Fluchtwächtern diesem Konzept im wege. Über 60 Menschen werden bei uns quasi ihr leben lang eingesperrt, nicht fähig selbstständig nur das Aussengelände zubetreten. Die des Sprechens mächtig sind trauen sich nicht ihre Bedürnisse zu äußern, der Rest kann es erst gar nicht. Wer hilft denen? Selbstbestimmung in einem Wohnheim für geistig Behinderte Menschen braucht eine gewisse Rechtssicherheit um die Heimleitung und die Mitarbeit zu entlassten. Darüber hinaus muss es gerade wie es unser Haus betrifft (in der Stadt gebaut; wegen "Integration") mehr Veränderungen der Infrastruktur im hausnahem Bereich geben. Die Verantwortlichkeit der Integration von geistigbehinderten Menschen in größeren Städten, von der Regierung beschlossen, darf nicht nur in die Verantwortlichkeit der Heimleitung bleiben. Bin sehr dankbar für Tips und Infomaterial. Denn nur weil ich das Problem verbalisiert habe, bin ich verpflichtet worden ein Konzept an die Hausleitung einzureichen, bin aber nicht kompetent genug, dass ist der Hausleitung bekannt. Strafe muss halt sein.

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