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kobinet-nachrichten 14.02.2006 - 11:15
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Nachteilsausgleich darf nicht zum Nachteil werden!

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Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, befürwortet eine gesetzliche Klarstellung im Schwerbehindertenrecht, damit der Nachteilsausgleich des Merkzeichens B nicht zu neuen Nachteilen für die Betroffenen führt. "Behinderte Menschen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen Schwerbehindertenausweis mit verschiedenen Merkzeichen, die jeweils zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche berechtigen. Das Merkzeichen B (für Begleitperson) berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das betrifft zum Beispiel Menschen im Rollstuhl, blinde, seh- oder hörbehinderte Menschen oder Menschen mit einer so genannten geistigen Behinderung", heißt es in einer Pressemitteilung der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten. Voraussetzung dafür ist, dass jemand bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der Regel Hilfe braucht. Das Gesetz, das vor vielen Jahrzehnten entstanden ist, drückt dies aber mit Begriffen wie "Notwendigkeit" und "Gefahr für sich oder andere" aus. Daher verfallen in letzter Zeit immer mehr Menschen auf die Idee, dass jemand, der einen Ausweis mit solch einem Merkzeichen besitzt, gar nicht in der Lage ist, sich allein außerhalb seiner Wohnung zu bewegen oder dass er regelmäßig eine Gefahr für sich oder andere darstellt. "Das hat der Gesetzgeber nicht gewollt und es führt zu Diskriminierungen", so Evers-Meyer. So hat z. B. das Amtsgericht Flensburg (Urt. v. 31.10.2003, 67 C 281/03, bestätigt durch Beschluss des Landgerichts Flensburg v. 04.05.2004, 7 S 189/03) den Träger eines Wohnheimes für Menschen mit geistiger Behinderung zu Schadenersatz verurteilt, nachdem eine Bewohnerin, die allein unterwegs war, im Straßenverkehr einen Unfall mit verursacht hatte. Das Gericht begründete die Haftung zwar nicht unmittelbar aus dem Merkzeichen B, entwickelte aus der Tatsache, dass die Bewohnerin einen solchen Ausweis hatte, jedoch verschärfte Anforderungen an die Aufsichtspflicht der Einrichtung, was im Ergebnis dazu führte, dass die Einrichtung Schadenersatz leisten musste, weil sie die behinderte Frau allein auf den Weg zur Arbeit hatte gehen lassen. "Wenn man das konsequent zu Ende denkt, können behinderte Menschen sich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr ohne eine Begleitperson durchs Leben bewegen. Die Betreuungseinrichtungen müssten ihre Bewohner fortan einsperren. Dieses Ergebnis würde den begonnenen Prozess in der Politik für behinderte Menschen der letzten Jahren ad absurdum führen", warnte Evers-Meyer. Der unter anderem mit dem SGB IX eingeleitete Umdenkungsprozess in der Politik für Menschen mit Behinderungen basiert auf der Vorstellung, dass behinderte Menschen ein möglichst selbstbestimmtes und von umfassender Teilhabe geprägtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen. "Es geht hier um Bürgerrechtspolitik. Wir wollen Menschen mit Behinderungen ermutigen, sich zu zeigen. Wir wollen sie dabei unterstützen, stationäre Einrichtungen zu verlassen und ihnen umfassende Teilhabe am Alltag ermöglichen", so die Beauftragte. "Darüber brauchen wir uns aber nicht zu unterhalten, solange ein behinderter Mensch nicht einmal ohne Begleitung zum Bäcker gehen darf." "Natürlich", stellte Evers-Meyer klar, "bedeutet Selbstbestimmung auch die Übernahme von Verantwortung. Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften, und wer zur Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, muss dieser Pflicht auch nachkommen. Die Verantwortung für einen Unfall muss aber im Einzelfall geprüft werden. Es kann nicht sein, dass behinderte Menschen wegen eines Merkzeichens im Ausweis pauschal als wandelnde Gefahrenquellen betrachtet werden." Die Musterbadeordnung des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder e. V. enthält die Regelung, dass Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, die Benutzung nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet ist. Der Beauftragten liegen schriftliche Erläuterungen für das Personal der einzelnen Bäder vor, in denen für die Anwendung dieser Regelung ausdrücklich auf das Merkzeichen B im Ausweis der Betroffenen hingewiesen wird, was bereits dazu geführt hat, dass Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen grundlos der Zutritt zu einigen Bädern verwehrt wurde. Karin Evers-Meyer sieht dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber: "Wenn wir noch länger warten, setzt diese Regelung ihre Reise durch die Verordnungen in diesem Land ungehindert weiter fort. Es wird schwer genug sein, dass wieder aus den Köpfen der Verantwortlichen in den Schwimmbädern herauszubekommen. Die Fachleute meines Arbeitsstabes sind beauftragt worden, zügig nach einer Lösung zu suchen." sch  

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Manfred Keitel schrieb am 18.02.2006, 12:52

B für alle

Bei den Zustand der Architektur, den Eingängen, den Srvice-Points und dergleichen kann man das B ja fast pauschal vergeben. :-> Es ist die alte Geschichte: Aussonderung wird geschaffen, die Verantwortung sollen die Opfer tragen und wieder den Kopf hinhalten. :->

Jens A schrieb am 15.02.2006, 20:40

B

Vielleicht sollten die Versorgungsämter verstärkt darauf achten, dass nur Personen das Mekzeichen B erhalten, die auch wirklich ständige Begleitung benötigen.

Renate Krüger schrieb am 15.02.2006, 17:25

Klarstellung auch für das "H"

Die angesstrebte Klarstellung für das Merkzeichen B ist absolut notwendig und daher zu begrüßen.
In diesem Zusammenhang sollte sicherheitshalber eine ähnliche Klarstellung auch für das Merkzeichen H erfolgen, damit dieses nicht zukünftig zum 'Risikofaktor' wird.

Martina Marion schrieb am 14.02.2006, 17:40

Vorschlag zum Thema Notwendigkeit ständiger Beglei

Sehr geehrte Damen und Herren !

Der Begriff die "Notwendigkeit" auf ständige Begleitung könnte mit dem
Begriff "Recht" auf ständige Begleitung ersetzt werden.Damit wäre das
Mißverständnis ich zitiere "Notwendigkeit"und "Gefahr für sich oder andere" ausgeräumt.
Vieleicht könnten andere noch bessere Vorschläge machen.

Viele Grüße von Martina.

Frank Winkel schrieb am 14.02.2006, 12:21

Schwimmbäder schießen Eigentor

Die Schwimmbäder, die so vorgehen schießen ein Eigentor.

Die brauchen sich nicht zu wundern, wenn die Einnahmen zurückgehen. Solche Schwimmbäder sollte man schlechtreden.

Erst dann werden sie merken, was sie angestellt haben.

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