
Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK befürchtet, dass mit der von der großen Koalition angestrebten Föderalismusreform Verschlechterungen für behinderte Menschen im Verkehrsbereich entstehen könnten. Nach der gestrigen Einigung einer Spitzenrunde aus Bund- und Länderpolitikern über die Grundzüge der Föderalismusreform warnte VdK-Präsident Walter Hirrlinger vor zukünftigen Verschlechterungen bei der Herstellung barrierefreier Lebensverhältnisse für behinderte Menschen. Hirrlinger hatte bereits Mitte Dezember in einem Brief an Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee seine Sorge um die geplante Abschaffung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) zum Ausdruck gebracht. "Der Verweis des Ministers auf die Behindertengleichstellungsgesetze in den Ländern greift zu kurz. Darin ist für den Regelungsbereich des GVFG nur sehr wenig enthalten, weil es bisher eine klare bundesgesetzliche Regelung gab", so Hirrlinger. "Wer 2002 mit dem GVFG ein Bundesgesetz ändert, um mehr Barrierefreiheit im Verkehrssektor zu erreichen, der darf die zentralen Inhalte des Gesetzes jetzt nicht auf dem Altar der Föderalismusreform opfern. Auf diese Weise wird die Politik des Bundes für behinderte Menschen unglaubwürdig", sagte Hirrlinger. Hirrlinger forderte Bund und Länder auf, verbindlich zu sagen, mit welchen rechtlichen Instrumenten die Herstellung umfassender Barrierefreiheit auch im Zuge der Föderalismusreform gesichert bleiben wird. Zentrales Element des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus dem Jahr 2002 war die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr. Das nach einer Studie des Bundesverkehrsministeriums wichtigste Instrument hierfür ist das GVFG. Die darin den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel von jährlich rund 1,66 Milliarden Euro sind an die Herstellung von Barrierefreiheit und die Anhörung von Behindertenvertretern geknüpft. Im Zuge der Föderalismusreform sollen diese Gelder - bis 2013 zunächst an den bisherigen Zweck gebunden - in Länderhoheit übergehen. Bislang sei noch nicht einmal klar, ob überhaupt bis 2013 der für die Herstellung von Barrierefreiheit zentrale § 3 GVFG (Fördervoraussetzung) inhaltlich als Bundesgesetz erhalten bleiben wird. Was nach 2013 geschehe, wenn die Länder mehr oder weniger ohne Einschränkung über die bisherigen GVFG-Mittel verfügen können, stehe noch in den Sternen. omp