Marburg (kobinet) 150 Werkstatträte aus Deutschland nehmen am 11. und 12. Dezember an einer Fachtagung der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit dem Titel «Zwischen Anspruch und Wirklichkeit» teil. In Marburg wollen sie eine erste Bilanz ziehen, nachdem die neue Mitwirkungsverordnung nun zwei Jahre in Kraft ist, informierte heute die Lebenshilfe in einer Pressemitteilung. Diese Verordnung regelt die Mitsprache und Mitwirkung der behinderten Beschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Dazu gehört etwa die Wahl einer eigenen Mitarbeitervertretung, die Werkstattrat genannt wird. «Als ein gravierender Schwachpunkt hat sich allerdings schnell herausgestellt, dass eine Werkstatt mit einer oder mehreren Zweigwerkstätten nur einen gemeinsamen Werkstattrat wählen darf. Die behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zweigwerkstätten, deren Standort durchaus 50 Kilometer vom Stammhaus entfernt liegen kann, fühlen sich in diesem Punkt benachteiligt», erklärte die Lebenshilfe. Spezifische Probleme ließen sich besser vor Ort lösen und nicht auf dem Umweg über die Hauptwerkstatt. Deshalb müsse die Mitwirkungsverordnung nachgebessert und Zweigwerkstätten ein eigener Werkstattrat zugestanden werden. sch