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kobinet-nachrichten
08.03.2006 - 10:11
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Die Kompetenz für das Pflegerecht muss Bundessache bleiben, fordern die Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritasverband (DCV), Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche (DW EKD) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung zur ersten Lesung des Gesetzes über die Föderalismusreform am Freitag im Bundestag wird vor der geplanten Verlagerung der Kompetenzen für das Heimrecht vom Bund an die Länder gewarnt. Die Folgen wären nach Auffassung der Verbände für alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen gravierend. Sie fordern deswegen, die Zuständigkeit für das Heim- und Pflegerecht weiterhin beim Bund zu belassen. Im Rahmen der Föderalismusreform ist bislang vorgesehen, den Ländern als Ausgleich für den Verlust der Zustimmungsrechte im Bundesrat unter anderem die Zuständigkeit für das Heimrecht zu geben. Schon heute sind Entgelterhöhungen und die Frage des Heimentgelts bei Abwesenheit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Sollten künftig für alle Bereiche des Heimgesetzes in jedem Bundesland andere Gesetze gelten, wäre dies für die Betroffenen und ihre Angehörigen oder Betreuer nicht mehr überschaubar. Der zu erwartende Flickenteppich an Regelungen würde zu einer großen Intransparenz führen. Einschnitte infolge der Kompetenzverschiebung befürchten die Verbände aber auch bei den Rechten der Heimbewohner und bei den Qualitätsstandards in der Pflege. So ist bereits von einzelnen Trägern der Sozialhilfe zu hören, Menschen grundsätzlich nicht mehr in einem eigenen, sondern in Zwei- oder Mehr-Bett-Zimmern unterzubringen. Wenn es bei den Mindeststandards zur Qualität keine bundeseinheitlichen Regelungen mehr gibt, ist ein Absenken von Mindeststandards in einzelnen Bundesländern nicht auszuschließen. Einen ersten Vorgeschmack auf mögliche Entwicklungen gibt dabei ein Vorstoß Baden-Württembergs im Bundesrat zur Reduzierung der Fachkraftquote von derzeit 50 auf 33 Prozent. sch
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