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10.03.2006 - 07:00

Staatsziel menschenwürdige Pflege?.

Lübeck / Hollenbach (kobinet) Grüne und Liberale im schleswig-holsteinischen Landtag haben einen Antrag auf Aufnahme des "Rechtes auf menschenwürdige Pflege sowie den Schutz von Pflegebedürftigen" als Staatsziel in die Landesverfassung gestellt. Die CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag unterstützt ihn. Das hat das "Altenpflege" in der Ausgabe 3 / 2006 berichtet. Danach meinte Thomas Stritzl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, der Antrag "vollzieht in wesentlichen Punkten nach, was CDU und SPD bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung verabredet haben."

"Dennoch sollte", wird Stritzl weiterhin zitiert, mit der Aufnahme von Staatszielen in die Verfassung generell "vorsichtig umgegangen" werden. Die Verfassung dürfe "kein Bekenntnisbuch sein, "auch wenn politische Einigkeit über die besondere Wichtigkeit einer Sache herrscht, bedeutet dies nicht zwingend die Bestimmung als Staatsziel."

Zu dieser Meldung meint Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmer Assistenz behinderter Menschen, ForseA e.V.: "Traurige Gesellschaft in der wir leben. Muss tatsächlich das Recht auf menschenwürdige Pflege als Staatsziel verankert werden? Haben pflegebedürftige Menschen nicht wie alle anderen Menschen Grundrechte, wie das Recht auf Unversehrtheit? Gibt es nicht jede Menge Gesetze, die das Unrecht verbieten? Es ist gruselig, wenn für Menschen in besonderen Situationen immer wieder bekräftigt werden muss, dass sie 'Extra-Schutzrechte' benötigen. Allerdings scheint das wirklich so zu sein, denn sonst müssten wir nicht nach wie vor für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz als 'Minderheitenschutz' kämpfen". omp
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