
Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD), will keinen "Länderwettbewerb auf Kosten behinderter Menschen". Dies hat sie zu Beginn der Parlamentarischen Beratungen über die geplante Föderalismusreform deutlich gemacht: "Bei den Themen Barrierefreiheit, Heimrecht und Bildung müssen Verschlechterungen für behinderte Menschen durch klare Bekenntnisse von Bund und Ländern frühzeitig ausgeschlossen werden". Zwar begrüße sie die Föderalismusreform ausdrücklich, denn "wer mit Sozialpolitik befasst ist, der kann sich eine Vereinfachung der Bund-Länder-Beziehungen nur wünschen". Es dürfe jedoch bei aller Aufbruchstimmung nicht vergessen werden genau hinzuschauen. "Eine Reform des Föderalismus darf nicht zu Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen führen". Die Behindertenbeauftragte warnt in diesem Zusammenhang insbesondere davor, das Heimrecht den Ländern zu übertragen. "Die angespannte Finanzlage in Ländern und Kommunen darf nicht dazu führen, dass aus Kostengründen Schutzrechte und Qualitätsstandards abgebaut werden und in den einzelnen Bundesländern am Ende völlig unterschiedliche Pflegequalitäten anzutreffen sind. Das wäre Wettbewerb zu Lasten behinderter Menschen." Außerdem befürchtet sie, dass das erst 2002 verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), und hier vor allem der Bereich der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr seine Wirksamkeit verlöre. Evers-Meyer: "Das Gesetz war aber im Zusammenspiel mit anderen Bundesgesetzen konzipiert. Dazu gehören u. a. das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und auch das Gaststättengesetz. Wenn hier jetzt Kompetenzen an die Länder übergehen, müssen Bund und Länder umgehend erklären, ob bestehende Landesgesetze Barrierefreiheit auch zukünftig gewährleisten können." Außerdem fragt sie, was nach der Föderalismusreform mit dem Ausbau integrativer Schulformen passiere. Zwar läge die alleinige Zuständigkeit für Schulen von jeher bei den Ländern, so wie es jetzt aussieht, werde es in Zukunft jedoch überhaupt keine vom Bund geförderten Modellprogramme mehr geben. Auch die gleichberechtigte Hochschulzulassung behinderter Menschen und der barrierefreie Hochschulbau könnten der Gesetzesänderung zum Opfer fallen, wenn das Hochschulrahmengesetz, das die Gleichstellung behinderter Studierender regelt, gestrichen werde. elba