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10.03.2006 - 11:15

Pflegerecht muss Bundesrecht bleiben.

Berlin (kobinet) Der Sozialverband Deutschland hat heute seine Forderung bekräftigt, dass das Pflegerecht Bundesrecht bleiben muss. Verbandspräsident Adolf Bauer appellierte an Bundestag und Bundesrat, auf die Übertragung des Heimrechts vom Bund auf die Länder zu verzichten. Die Föderalismusreform dürfe nicht zu einer Pflege nach Kassenlage führen. "Das bundeseinheitliche Heimrecht ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um Mindeststandards in Pflegeheimen bundesweit sicherzustellen. Die Qualität der Pflege darf nicht von der Finanzkraft eines Bundeslandes abhängen", betonte Bauer. Der Sozialverband befürchtet, dass eine Übertragung des Heimrechts auf die Bundesländer zu Qualitätsverlusten in der Pflege führen wird. Wegen der schwierigen Finanzlage der Länder und Kommunen sei zu befürchten, dass aus Kostengründen Standards abgebaut werden. Zum Beispiel hat sich Baden-Württemberg bereits in der Vergangenheit für eine Senkung der Mindestfachkraftquote von 50 auf 33 Prozent eingesetzt. "Die Föderalismusreform darf nicht übers Knie gebrochen werden. Nicht Machtfragen, sondern die Menschen müssen im Mittelpunkt stehen. Bedenken dürfen nicht einfach vom Tisch gewischt werden", sagte Bauer. sch  

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