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kobinet-nachrichten 13.03.2006 - 12:34
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Das B im Schwerbehindertenausweis klar stellen

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Kassel (kobinet) Für Stefan Göthling von Mensch zuerst geben die Initiativen verschiedener Bundestagsabgeordneter für eine Klarstellung über die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis Grund zur Hoffnung. "Ich freue mich, dass sich nun PolitikerInnen von verschiedenen Parteien dem öfter falsch verstandenen 'B' im Schwerbehindertenausweis genommen haben. Nun muss möglichst schnell eine Lösung her, denn aus dem Nachteilsausgleich für die Mitnahme einer Begleitperson darf nicht der Nachteil entstehen, dass ohne Begleitung für behinderte Menschen nichts mehr geht", so Stefan Göthling. Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten würden immer wieder in Schwimmbädern oder bei Veranstaltungen damit konfrontiert, dass ihnen das 'B' im Ausweis zum Nachteil wird. omp 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

ursula Bonk schrieb am 27.12.2007, 22:03

Antrag auf Kennzeichen "B"

Seit 1999 bin ich beidseitig ertaubt, beidseitiger Vestibularisausfall, beidseitig Tinnitus.
Beim Versorgungsamt beantrage ich seit diesem Zeitpunkt das Merkzeichen "B". Begleitperson. Diese wurde bis heute mit der Begründung daß keine Begleitperson bei öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig ist abgelehnt. Sozialer Bereich, sowie Besuche von Veranstaltungen, Schwimmbad usw. spielt für die Zuerkennung keine Rolle.
wer hat auch das problem

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