Eching/München (kobinet) Immer häufiger erreichen uns Berichte von Eltern, Lehrern usw. dass Kostenträger pflegerische oder medizinische Leistungen bei Schulbesuchen verweigern und Schülerinnen und Schüler deshalb nicht mehr am Unterricht teilnehmen können. Die 13-jährige schwerstbehinderte und dauerbeatmete Sevilay Semiz ist eine solche Schülerin. Sie darf seit einigen Wochen die Schule nicht mehr besuchen, weil ihre Krankenkasse die Finanzierung von Hilfeleistungen verweigert.
Sevilay Semiz war bis vor kurzem ein fröhliches Mädchen. Sie lachte viel und hatte großen Spaß am Unterricht in der Schule. Allerdings kann Sevilay nicht allein zur Schule gehen. Sie ist rund um die Uhr auf die Pflege und Unterstützung einer kompetenten Intensivpflegekraft angewiesen.
Christoph Jaschke, einer der beiden Geschäftsführer des Heinbeatmungsservices Bambring & Jaschke, der seit drei Jahren Sevilay Semiz die notwenigen Hilfen zur Verfügung stellt. Er berichtet: «Stets muss jemand bei Sevilay sein, um die Atmung tzzzu kontrollieren, Notfälle abzuwenden und die tägliche Pflege zu verrichten. Seit dem 1. Oktober 2003 darf Sevilay die Schule nicht mehr besuchen, weil sich ihre Krankenkasse aus der Finanzierung zurückgezogen hat.»
Die Schülerin lebt in einer Wohngruppe mit einem anderen behinderten Kind in Eching (Landkreis Freising). In dieser Zeit habe sie enorme Fortschritte gemacht. Besonders die intensive Förderung in der Schule in München Aubing zeige sehr große Erfolge, so Jaschke. Sevilay nahm dort seit anderthalb Jahren am Unterricht teil. Sie lernte allein zu essen, wenn jemand ihre Hand führt, trifft eigene Entscheidungen und teilt sie ihren Helfern per Augenkontakt oder Bildtafeln mit.
Christoph Jaschke berichtet weiter: «Seit ihrem erzwungenen letzten Schultag leidet Sevilay psychisch und physisch. Bereits in dieser kurzen Zeit hat sie einiges vergessen, was sie bereits gelernt hatte.»
Sevilay Semiz musste die Schule verlassen, weil die AOK Bayern sich weigert, die Betreuung während der Unterrichtszeit zu bezahlen. Die Krankenkasse begründet ihre Ablehnung mit der angeblich mangelnden Gesetzeslage. Obwohl sich deutsche Gerichte bereits eindeutig zu diesem Thema geäußert haben, sieht es nicht so aus, dass Sevilay bald wieder zur Schule gehen kann.
Das Bundessozialgerichtes hat mit einem Urteil vom 21. 11. 2002 zwar in einem Präzedenzfall eine Krankenkasse verpflichtet, häusliche Krankenpflege auch in der Schule zu bezahlen (Az: B 3 KR 13/02 R); das Urteil der Bundessozialrichter soll jedoch erst im Sommer 2004 in ein Gesetz einfließen.
Die Situation spitzt sich noch weiter zu, da sich das Münchner Sozialamt ebenfalls teilweise aus der Finanzierung von Sevilays Unterstützung zurückgezogen und mehrere Leistungen gestrichen hat. Die Argumentation der Sachbearbeiter lautet, das Mädchen wohne nicht in München und gehöre deshalb nicht in den Einzugsbereich der Münchner Behörde. Das Sozialamt Freising wiederum erklärte, es sei für Sevilay nicht zuständig, weil ihre Eltern nicht im Landkreis sondern in München wohnen.
Bisher ist der Heimbeatmungsservice in Vorleistung gegangen. Doch nun ist die Grenze erreicht. Christoph Jaschke: «Wir warten nun schon seit drei Monaten auf eine Klärung der Finanzierung und sind nicht mehr in der Lage, in Vorleistung zu gehen. Sollte sich keine Lösung anbahnen, muss Sevilay in eine Klinik verlegt werden. Als dauerbeatmete Klientin benötigt das Mädchen einen Platz auf einer Intensivstation. Die Krankenhauseinweisung wäre das Ende der Lebenssituation, in der Sevilays Entwicklung maximal gefördert wird. Im keimbelasteten Ambiente einer Intensivstation besteht immer die Gefahr schwerer Infektionen. Sevilay müsste für unabsehbare Zeit im Krankenhaus bleiben, obwohl sie nicht krank ist.»
Die Eltern von Sevilay Semiz haben sich in ihrer Verzweiflung auch mit der Bitte um Hilfe an den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude gewandt und warten nun voll hoffnungsvoll auf dessen Unterstützung. elba
Leserbriefe zu diesem Artikel:.
Uwe Heineker schrieb am 11.12.2003, 14:33
Mir fehlen die Worte ...
... und das sollte die deutsches Sicht für die zentralen Botschaften des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen sein:
- Teilhabe verwirklichen
- Gleichstellung durchsetzen
- Selbstbestimmung
ermöglichen.
EINE FARCE, WENN MAN DIESE RESTRIKTE POLITK DER KRANKENKASSEN UND KOMMUNALVERWALTUNGEN SIEHT ...
Ein sozialpolitisches Gruselkabinett, das seinesgleichen sucht!