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15.03.2006 - 09:59

Ohne Servicevertrag auch keine Wohnung mehr.

Karlsruhe (kobinet) Mieter in betreuten Wohnverhältnissen laufen nach einer gestern vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren, wenn sie den damit verbundenen Servicevertrag kündigen. In einem solchen Fall könne der Vermieter den Mietvertrag kündigen, ohne sittenwidrig zu handeln, berichtet heute die Hessisch Niedersächsische Allgemeine über das Urteil. Dem Zeitungsbericht zufolge hatte der Bundesgerichtshof die vorigen Entscheidungen gegen einen Senioren aus Wuppertal bestätigt, dem die Wohnung gekündigt wurde, nachdem dieser den mit dem betreuten Angebot verbundenen Servicevertrag gekündigt hatte. Die zwingende Verbindung zwischen Mietverhältnis und Betreuung wurde als zulässig erklärt, da dies eine verlässliche Kalkulation des angebotenen Modells des Betreuten Wohnens biete. Trotz der sehr eingeschränkten Kündigungsmöglichkeit könne der Mieter aber bei schlechtem Service die Vergütung verweigern oder Schadenersatz fordern. Beim Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) stieß das Urteil sowie die gekoppelten Angebote der Dienstleister in diesem Bereich auf heftige Kritik. Durch die verbindliche Koppelung zwischen den existenziellen Bereichen des Wohnens und der behinderungsbedingten Unterstützung seien behinderte und ältere Menschen den Anbietern völlig ausgeliefert. "Wenn man einmal in einer barrierefreien Wohnung wohnt ist es sehr schwierig, eine neue geeignete Wohnung zu finden und den Umzug entsprechend gut zu schaffen. Deshalb ist es ein Skandal, dass in Zeiten, in denen das Persönliche Budget hochgehalten wird, solche Entscheidungen getroffen werden", erklärte Pandelis Chatzievgeniou. Dieses Beispiel zeige, wie wichtig es ist, den Gedanken des Persönlichen Budgets und vor allem der Wahlmöglichkeiten behinderter und älterer Menschen konsequent voran zu treiben. "Behinderte und ältere Menschen müssen die Möglichkeit haben, ihre Dienstleistungen und ihren Wohnort so frei und so unabhängig wie möglich wählen zu können", so Pandelis Chatzievgeniou. omp 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Jasmin Niazi schrieb am 20.03.2006, 13:28

Knebelvertrag

Hallo,
ja, solch einen Knebelvertrag hält auch der Frankfurter Verband in einer Seniorenanlage in Frankfurt bereit. Tatsache ist, dass ich diesen Service nicht nutze, gar nicht nutzen wollte und trotzdem knapp 17 Euro pro Monat dafür zahlen muss. Da das Geld vom Sozialamt gezahlt wird, scheint es ein Leichtes, dieses auch einnehmen zu können. Eine Alternative, woanders hinzuziehen, gibt es erst einmal nicht.
Übrigens habe ich auch ein halbes Jahr nach Einzug noch keineN MitarbeiterIn des Frnakfurter Verbandes bei mir gesehen. Soviel zum Servicegedanken. Für mich stellt sich die Frage, da ich nicht die einzige Mieterin bin, die den Service gar nicht wollte, ob sich da nicht Verbände auf Kosten des Staates bzw. der MieterInnen bereichern. Vielleicht wäre es auf Dauer doch noch einmal eine Klage wert!?

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