Köln (kobinet) Eine aktuelle Arbeitgeber-Software für das Anzeigejahr 2003 stellt das Kölner Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation mit REHADAT-Elan bereit. Das Programm unterstützt Arbeitgeber bei der Erstellung der Anzeige und der Berechnung der Ausgleichsabgabe nach §80 SGB IX. Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen sind zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht oder nicht ausreichend nach, wird eine Augleichsabgabe fällig. Für das Anzeigejahr 2003 müssen Arbeitgeber die Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht und die Berechnung der Ausgleichsabgabe bis zum 31.03.2004 abgeben. Nützliche Hilfestellung bietet dabei die Software REHADAT-Elan, die die Arbeitgeber zusammen mit den Formularen der Bundesanstalt für Arbeit zugeschickt bekommen. Die Software berücksichtigt die Aktualisierungen im SGB IX und die Änderungen der Vorschriften bei der Anzeigenerstellung. Wenn Arbeitgeber schon im Vorjahr mit der Software gearbeitet haben, ist eine Datenübernahme für die neuen Berechnungen möglich. Die Anzeige kann, wie im letzten Jahr auch, per Internet oder per Post abgegeben werden. Neu ist die Möglichkeit, die Daten auf CD-ROM beim zuständigen Arbeitsamt abzuliefern. sch