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16.03.2006 - 14:53

Odyssee.

Von Lutz Müller-Bohlen

Berlin (kobinet) C. ist nun inzwischen 16 Jahre alt. Durch eine Krebserkrankung erblindete er mit 1½ . Er besucht seit Sommer 2002 erfolgreich das Blindengymnasium in Marburg und lebt dort - bis auf Ferienzeiten und Heimfahrtwochenenden - in einer Wohngruppe und ist glücklich. Soweit das Positive.

Seine Mutter - beide Elternteile lebten seit Sommer 2002 getrennt - stirbt im Mai 2003. Plötzlich kommt das Sozialamt Ende 2003 auf die Idee und sagt sich: Klasse. Wir holen uns komplett die Waisenrente vom C. Das Pflegegeld der Pflegestufe I mindert ja auch den Kostenbeitrag und das Landesblindengeld kann somit ja auch gekürzt werden.

Drei hin zwei im Sinn, das kann ja noch nicht alles gewesen sein: Schauen wir doch mal was beim in Berlin lebenden Vater, bei dem C. auch gemeldet ist, noch zu holen ist. Der verdient; rechnen wir ihm Miete und langjährig notwendigen Ehe-/Witwerschuldenabtrag sowie einigen Kleinkram gut. Klasse: er liegt noch dreihundert Euro über dem Eckregelsatz eines Haushaltsvorstandes (C. taucht in dieser Berechnung übrigens überhaupt nicht auf). Also Vater, von Dir möchten wir den Eckregelsatz eines Kindes, schreiben dir aber die Ferienzeiten und den Umstand, dass Bekleidung gekauft werden muss gut und wollen ... macht 170 Euro monatlich häusliche Ersparnis, die Du Vater bitte fortan monatlich zum ersten überweist. Diese Angelegenheit, der Widerspruch ist noch nicht entschieden, liegt noch beim Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages. Der Petitionsausschuss des Bundestages meinte, das sei nicht sein Poblem, weil die Berechnung Ländersache ist.

Da die Fantasie der Kostenträger schier unerschöpflich ist, flattert dem Vater nun just ein neuer Bescheid ins Haus. Das Sozialamt hat nämlich forciert rumtelefoniert und ermittelt, dass der Sohn in den Ferien auch gelegentlich bei seinen Großeltern oder anderen Verwandten ist, wie das bei Kindern schon mal der Fall ist. Also spart Papa ja kräftig und wir unterstellen ihm einfach mal "außerdem hält sich C. an den meisten Tagen der Ferien nicht bei Ihnen auf, daher kann der Kostenbetrag nicht vorab gekürzt werden".

Und außerdem ist C. ja 16, somit telefoniert das Sozialamt mit dem Wohnheim in Marburg und vereinbart, dass die sich ja klasse um die Bekleidung von C. kümmern können. Mit dem Vater wurde das alles nicht besprochen. Es reicht ihm zu schreiben "Die Neufestsetzung [100 Euro mehr monatlich auf 276 Euro] wird durch die Sicherstellung der Bekleidung durch die Einrichtung erforderlich."

Also Vater: Wir wollen von Dir - merke, du liegst noch 300 Euro über dem Eckregelsatz eines Haushaltsvorstandes - fortan 276 Euro im Monat Eigenbeteiligung wegen häuslicher Ersparnis. Wenn Du Vater irgendwas dagegen rechnen willst, darfst Du am Ende des Jahres abrechnen. Bedeutet, Papa, immerhin leitender Mitarbeiter eines Sozialen Projektes, liegt mit dem was zum Leben überbleibt, noch wenige Euro über dem Eckregelsatz eines Sozialhilfeempfängers.

Ach ja, die Sozialamtsmitarbeiterin sagte dem Vater telefonisch: "Auf Ihre Familie habe ich sowieso keinen Bock mehr." Auf die Frage des Vaters, wo da eigentlich noch die Motivation zu arbeiten bleibt sagt sie "ist mir doch egal." hjr
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