
Mainz (kobinet) Das Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) hat eine Initiative zum Erhalt des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gestartet, das durch die geplante Föderalismusreform gefährdet ist. "Das GVFG ist Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes aus dem Jahr 2002. In § 3 GVFG (Fördervoraussetzungen) ist bundesgesetzlich geregelt, dass Vorhaben, die mit Mitteln aus dem Gesetz kofinanziert werden, die Belange behinderter Menschen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen müssen. Ferner ist Voraussetzung, dass die Beauftragten, Beiräte oder Verbände behinderter Menschen bei der Vorhabenplanung anzuhören sind", heißt es in einer Erklärung des Instituts. Nach bisherigem Stand der Dinge weist Dr. Volker Sieger vom IbGM darauf hin, dass der § 3 GVFG im Zuge der Föderalismusreform entfallen wird. Dies gehe aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz (Artikel 13 des Föderalismusrefom-Begleitgesetzes) der Regierungskoalition hervor. Damit würde das Herzstück des BGG entfallen. Aussagen aus bundespolitischen Kreisen, die genannten Bestimmungen des GVFG würden durch die in den Bundesländern vorhandenen gesetzlichen Regelungen kompensiert, waren Anlass für das IbGM, den tatsächlichen Sachverhalt zu untersuchen und eine Synopse aus den Gleichstellungs-, Nahverkehrs- und Straßengesetzen der Länder zu erstellen. "Das Ergebnis ist erschreckend. Eine Anhörung der Vertreter behinderter Menschen, die in einem sachlichen Zusammenhang zum GVFG steht, ist in keinem einzigen Landesgesetz vorgesehen. In rund der Hälfte aller Bundesländer wird aus der Muss-Bestimmung des GVFG in Bezug auf die Herstellung von Barrierefreiheit durch relativierende Formulierungen de facto eine Kann-Bestimmung. Und in rund der Hälfte aller Länder betreffen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum barrierefreien Verkehrsraum entweder nur den ÖPNV oder nur die Straße", heißt es in der Erklärung. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden zusammen mit der Synopse an alle Mitglieder des Rechts- und des Verkehrsausschusses des Bundestages sowie an weitere Bundespolitiker geschickt und auf www.institut-bgm.de/ID3478 dokumentiert. omp