
Kassel (kobinet) Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. fordert die Bundesregierung auf, zügig ein umfassendes und wirkungsvolles Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen und zu verabschieden. Unterstützt werden die Forderungen von einer Reihe von Landesnetzwerken und Koordinierungsstellen behinderter Frauen, Behindertenorganisationen sowie von Einzelfrauen. "Um behinderte Frauen (und Männer) wirksam vor Diskriminierungen, insbesondere im Zivilrecht zu schützen, ist es zunächst einmal grundlegend, dass die Zielgruppe behinderter Menschen in das Gesetz aufgenommen wird. Aufgrund der bestehenden Mehrfachdiskriminierungen ist es uns jedoch genauso wichtig, dass Frauen und Männer auch aus Gründen des Alters oder der sexuellen Orientierung vor Benachteiligungen geschützt werden. Sonst können alte oder lesbische Frauen mit Behinderung sehr wohl benachteiligt werden; wenn ggf. nicht aufgrund ihrer Behinderung, dann aus Gründen ihres Alters (das oftmals mit Behinderung einhergeht) oder ihrer sexuellen Orientierung", heißt es in dem Aufruf, der an die zuständigen PolitikerInnen verschickt wurde. Darüber hinaus müsse ein Gesetz zum Schutz vor Benachteiligungen folgende fünf Kernpunkte enthalten: Schutz vor Benachteiligungen bei der Anmietung von Wohnraum Schutz vor Benachteiligungen bei der Aufnahme von Krediten, Antritt von Reisen, etc. Schutz vor Benachteiligungen bei (privatrechtlichen) Versicherungsabschlüssen Zulässige Benachteiligungen nur durch Nachweis zwingender Gründe Verzahnte Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle mit der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen und der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten in eigener Sache im Beirat sowie einem Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle "Diese Kernpunkte sind aus Sicht behinderter Frauen von großer Bedeutung. Gerade im Bereich der Anmietung von Wohnraum und dem Abschluss von Versicherungen liegt ein großes Maß an Benachteiligungen vor. So ist es vielen Frauen und Männern mit Behinderung nicht möglich, eine Lebensversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Als Argument dient häufig das erhöhte Risiko, ohne dass jedoch Versicherungen die geforderten und zugesagten statistischen Risikobewertungen vorlegen", so Martina Puschke. omp Link zum Aufruf