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kobinet-nachrichten 23.03.2006 - 09:38
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Evers-Meyer: Versorgung mit Heilmitteln sicher stellen

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Berlin (kobinet) Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Karin Evers-Meyer tritt dafür ein, dass die Versorgung behinderter Menschen mit Heilmitteln sicher gestellt werden muss. In den letzten Wochen hat sich eine große Zahl von Menschen mit Behinderungen bzw. von Eltern behinderter Kinder mit der Bitte um Hilfe an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer , gewandt. Den Betroffenen wurde von behandelnden Ärzten mitgeteilt, bestimmte Heilmittel dürften seit Anfang 2006 nicht mehr bzw. nicht mehr im bisherigen Umfang (zum Beispiel als Langzeitverordnung außerhalb des Regelfalles) verordnet werden. Nach Auskunft der Ärzte liege das an den neuen, sehr viel engeren Budgets. Die Verordnungen sollen dadurch in manchen Gegenden um 30 Prozent zurückgegangen sein. In einigen Fällen wurde auch mitgeteilt, die Anerkennung einer Praxisbesonderheit (Erhöhung des Praxisbudgets wegen bestimmter Patienten mit extrem hohen Bedarfen) sei nicht mehr möglich. Diese Eingaben stammen nach Informationen der Behindertenbeauftragten zum überwiegenden Teil aus dem Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, einige wenige aus Westfalen-Lippe. "Nach den mir vorliegenden Informationen sind die Budgets im Vergleich zum Vorjahr nicht stark gesenkt worden. Ich kann mir die geänderte Verordnungspraxis daher nur damit erklären, dass es Probleme beim 'Herunterbrechen' der Gesamtbudgets auf die einzelnen Arztgruppen und die einzelnen Praxen gegeben hat und dass hier einige Vorgaben zwischen Kassen, KVen und Ärzten falsch gesetzt oder falsch kommuniziert wurden. Dass sich dies nun speziell auch zu Lasten schwerstbehinderter Kinder auswirkt, finde ich unerträglich", erklärte Karin Evers-Meyer. Die Beauftragte befürwortet daher, dass die Gelder der Versicherten wirtschaftlich eingesetzt werden und dass Missbrauch in der Verordnungspraxis bekämpft wird. "Instrumente wie Budgetierung, Vorgabe von Richtgrößen und dergleichen müssen aber so gehandhabt werden, dass gerade die Menschen, die am dringendsten auf Heilmittel angewiesen sind, diese zuverlässig und ohne unnötige Bürokratie erhalten. Ich appelliere daher an alle Beteiligten, das ihrige dazu beizutragen und nicht die Verantwortung auf andere abzuschieben", so Evers-Meyer. Sehr zu begrüßen sei, so die Behindertenbeauftragte, dass die KV Nordrhein zum 15. März eine Liste von Indikationen veröffentlicht hat, bei denen im Bereich der Kinderärzte Praxisbesonderheiten anerkannt werden. omp 

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