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23.03.2006 - 15:31

Kompromiss noch nicht in Sicht.

Hannover (kobinet) Bei der Beratung im niedersächsischen Landtag hat sich heute noch kein tragfähiger Kompromiss bei dem Nachteilsausgleich für blinde Menschen abgezeichnet. Das vom Blinden- und Sehbehindertenverband im Oktober beantragte Volksbegehren gegen die Abschaffung des Blindengeldes könnte von der Landesregierung für unzulässig erklärt werden. Der christdemokratische Ministerpräsident Christian Wulff sagte: "In der Regierung gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, ob es zulässig ist." Die Koalition werde darüber in den nächsten zwei Monaten entscheiden. Volksbegehren dürften laut Verfassung keine Mehrausgaben vom Land fordern. Die Zulässigkeit des Volksbegehrens müsse politisch entschieden werden, meinte hingegen Harald Stegmann vom Blinden- und Sehbehindertenverband. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann erklärte, neben der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Volksbegehrens liefen derzeit die Gespräche mit dem Verband auf der Suche nach einem Kompromiss weiter. Wulff meinte, es gebe entweder kurzfristig eine Verständigung oder eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens. sch  

 
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