Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu bifos Online Akademie
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
26.03.2006 - 11:13

Wegen gefährlicher Körperverletzung wird ermittelt.

Berlin (kobinet) Nach dem feigen Angriff auf einen behinderten Mann in Berlin (kobinet 25.3.06) ermittelt die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung, insbesondere, weil der Haupttäter mit Schuhen nach dem Opfer getreten hatte. Das berichtet heute die Berliner Morgenpost. Die Schläger im Alter von 15 bis 21 Jahren hatten den wesentlich älteren und kleinwüchsigen Mann umringt, hin und her geschubst und zu Boden gerissen. Sie zerbrachen seine Brille, so dass der Mann seine Peiniger nur schemenhaft erkennen konnte. "Aufgrund seiner Gehörlosigkeit war er auch nicht in der Lage, um Hilfe zu rufen", zitierte das Blatt Polizeisprecher Uwe Kozelnik. Glücklicherweise beobachteten Zivilbeamte die Tat und eilten zur Hilfe. Sie konnten aber nicht mehr verhindern, dass einer der Täter, auf den Mann eintrat. Die Beamten nahmen die Schläger fest. Da der attackierte Mann nur die Gebärdensprache beherrscht, gestaltete sich die Befragung äußerst schwierig. Die Polizisten konnten schließlich über Funk einen Kollegen ausfindig machen, der helfen konnte. Der Mann war offenbar aufgrund seiner Behinderung Ziel des Angriffes geworden. Er trug leichte Verletzungen davon. Die Festgenommenen, die aus Hellersdorf, Lichtenberg und Marzahn stammen, wurden erkennungsdienstlich behandelt und dann freigelassen. sch  

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Max Mütze schrieb am 27.03.2006, 22:15

Suff schützt nicht vor Strafe

Wer auf wehrlose behinderte Menschen "zum Spaß" einprügelt, muss mit schneller Strafe rechnen. Hart und gerecht! Dass die jugendlichen Schläger besoffen waren, wie die entnommenen Blutproben der Polizei vermuten lassen, darf nicht vor Strafe schützen.

Frank Winkel schrieb am 27.03.2006, 21:01

Härtere Strafen

Diese Täter müssten so hart wie in den USA bestraft werden.

Arnd Hellinger schrieb am 27.03.2006, 13:22

Rechtsstaatliches Verfahren

So schlimm der Vorfall in Berlin auch ist, so abwegig ist sind die Vergleiche und Forderungen aus Martina Marions Leserbrief. Grundgesetz und Strafprozessordnung verbieten es nicht ohne Grund, Tatveerdächtige (und das sind die Schläger bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils) "einfach so" in Haft zu nehmen.

Warum wohl? Weil es in Deutschland - teilweise noch bis 1989 - Justizsystemr gab, die Menschen je nach Tageslaune zu Kriminellen abgestempellt haben und jahrelang inhaftierten, ohne dass es zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gekommen wäre.

Wollen wir das wieder? Ich denke: NEIN!

Dann müssen wir aber auch akzeptieren, dass Tatverdächtige, deren Wohnort der Polizei/Staatsanwaltschaft bekannt ist, bis zur Verurteilung auf freiem Fuß bleiben...

Martina Marion schrieb am 26.03.2006, 19:24

wegen gefährlicher Körperverletzung

Ich kanns nicht fassen,das die Täter wieder frei sind.Das ist ein Hohn für das Opfer.Solche Schläger gehören in Knast.Was hat der mehrfachbehinderte Mann getan.Ich vergleiche sollche Diskriminierungen mit Worten und Taten wie zur Zeit der Rassentrennung in Südafrika zur Zeit der Negersklaverei in Amerika.Nur weil die Menschen anders sind werden sie zum Freiwild erklärt.Das heißt keine zivilen Rechte.Wer wird den aus nächstes Krankenhausreif gebrügelt ?Blos weil er/die was haben was anderen zur "Norm" passenden Menschen nicht passt.
Es wird Zeit für das Antidiskriminierungsgesetz.

Viele Grüße von Martina.

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.