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30.03.2006 - 00:03

Bundessozialgericht stoppt Rentenversicherer.

Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 21.03.2006 die immer häufigere Praxis der Rentenversicherer gestoppt, Kranke und Behinderte durch vage Versprechen von der Erwerbsminderungsrente auszuschließen. Wenn sie einen möglichen Arbeitsplatz nicht absolut sicher erreichen können, haben sie danach Anspruch auf die volle Rente, heißt es in dem jetzt bekannt gegebenen Urteil.

Die Klägerin kann im entschiedenen Fall noch gut sechs Stunden täglich arbeiten. Sie hat aber weder Auto noch Führerschein und ist nicht in der Lage, längere Wegstrecken zu gehen, um die nächste Bushaltestelle zu erreichen. Dennoch weigerte sich die Rentenversicherung, eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen. Statt dessen versprach die Behörde, unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend ein Taxi zu bezahlen und den Erwerb des Führerscheins sowie eines behindertengerechten Autos zu unterstützen.

Nach dem Urteil (Az: B 5 RJ 51/04) kann sich die Rentenversicherung mit solchen Versprechen jedoch nicht aus der Verantwortung ziehen. Denn angesichts der verschiedenen Vorbehalte wisse die Frau nicht, ob und in welcher Höhe sie tatsächlich mit einer Unterstützung rechnen kann. Die "Wegeunfähigkeit" der Klägerin führe daher "zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und somit zur vollen Erwerbsminderung".

Über 700 weitere Urteile zu Themen Behinderung, Krankheit und Soziales sind im Sozialportal zu finden. js

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gerlef Gleiss schrieb am 01.04.2006, 15:40

Genau!

Da muss ich Hans-Reiner voll zustimmen. Dieses Urteil wird schreckliche Folgen haben!

Hans-Reiner Bönning schrieb am 30.03.2006, 03:45

Oje - wenn das mal nicht ...

... nach hinten losgeht. Nämlich für diejenigen, die arbeiten wollen und dafür bei der Rentenversicherung Zuschüsse für Autoumbau und Führerscheinerwerb beantragen WOLLEN ...

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