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29.03.2006 - 15:26

CDU und CSU sollen ihrem C gerecht werden.

Berlin (kobinet) Die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, hat sich zum derzeitigen Stand der Verhandlungen zum Antidiskriminierungsgesetz kritisch mit der Position der CDU und CSU auseinander gesetzt. Diese sollten ihrem "C" gerecht werden und behinderte Menschen mit ins Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen. "Bisher haben die Fraktionen der CDU und CSU keine klare Stellung zum Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) bezogen. Bleibt es beim bisherigen Sachstand, wollen CDU und CSU das Antidiskriminierungsgesetz zu Ungunsten von behinderten Menschen ändern. Nach den europarechtlichen Vorgaben ist ein umfassender Diskriminierungsschutz für das sonstige Zivilrecht (außer dem Arbeitsrecht) nur wegen der Merkmale der ‚Rasse' und der ‚ethnischen Herkunft' gefordert. Wichtig ist aber auch, behinderte Menschen im zivilrechtlichen Antidiskriminierungsverbot aufzunehmen. Dies will die SPD-Bundestagsfraktion", so Silvia Schmidt in einer Presseerklärung. Denn bisher konnten behinderte Menschen zum Beispiel in Restaurants oder Hotels wegen einer befürchteten "Störung" der anderen Gäste abgewiesen werden. "Dagegen gibt es bisher noch keinen Rechtsschutz. Dieser unerträgliche Zustand muss endlich beseitigt werden. Das Verbot der Benachteiligung bei der Inanspruchnahme von Gütern oder Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und typischerweise ohne das Ansehen der konkreten Person erbracht werden, muss auch ausdrücklich für behinderte Menschen gelten", so Silvia Schmidt. Zudem wollten CDU und CSU bei der Definition von sogenannten Massengeschäften den Schutzbereich des Gesetzes so weit verengen, dass nur noch wenige in der Praxis relevante Anwendungsbeispiele tatsächlich erfasst würden. Beispielsweise würden nach Informationen von Silvia Schmidt im Bereich der Wohnraummiete nur noch Mietverträge über Ferienwohnungen, die über das Internet zustande gekommen sind, in den Schutzbereich des Gesetzes fallen. Fälle, bei denen Wohnbaugesellschaften behinderten Menschen eine Wohnung verweigern, wären demnach nicht erfasst. Ebenfalls nicht erfasst wäre die Weigerung einer Bank, einem behinderten Menschen einen Kredit zu gewähren. "Zusätzlich zu dieser Einengung des Schutzbereiches sollen die Rechtfertigungsgründe ausgeweitet werden. So soll etwa jeder sachliche Grund ausreichen, um einen Vertragsabschluss ablehnen zu können. Dies öffnet Diskriminierungen Tür und Tor, vor allem in Bezug auf den für Menschen mit Behinderungen besonders relevanten Zugang zu privaten Versicherungen", kritisiert Silvia Schmidt. Schließlich werde private Vorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger immer wichtiger und die Politik fordere sie von den Menschen ein. Vor diesem Hintergrund müsse gewährleistet sein, dass jeder dazu die Möglichkeit erhalte. "Es ist schlichtweg nicht einzusehen, warum ein Kind mit Down-Syndrom keine private Zahnersatzzusatzversicherung bekommt. Genauso wenig ist einzusehen, warum einem Rollstuhlfahrer eine Lebensversicherung verwehrt wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch einmal: Versicherungen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, Risiken über besondere Tarife abzudecken. Sie sollen jedoch nicht mehr pauschal eine Versicherung verweigern dürfen", fordert die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. "Im Interesse behinderter Menschen und ihren Angehörigen können die Vertreter von CDU und CSU nur darum gebeten werden, Ihrem 'C' gerecht zu werden", resümiert Silvia Schmidt die gegenwärtige Situation in den Verhandlungen mit der Union. omp 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Leni Baumann schrieb am 23.04.2006, 10:33

Diskriminierungsgegner?

"Ich finde es bestürzend, dass der Bundesinnenminister solch aggressiven Rassismus zumindest fahrlässig verharmlost", sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil der "Berliner Zeitung" vom Samstag. Es sei besonders schlimm, wenn jemand einfach nur weil er eine andere Hautfarbe habe, fast zu Tode geprügelt werde. Schäuble müsse schnell klärende Worte finden. Auch Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) warnte davor, Gewalttaten wie die in Potsdam zu verharmlosen. Trotz der durch Telefonmitschnitte während des Überfalls belegten fremdenfeindlichen Beschimpfungen hatte Schäuble gesagt, ein rassistischer Hintergrund sei nicht erwiesen. Auch blonde und blauäugige Menschen würden Opfer von Gewalttaten.

Manfred Keitel schrieb am 19.04.2006, 19:37

Schäuble 2

Ich schätze, daß Du Klarheit darüber hast, aber dennoch: die Behinderten sind keine homogene Gruppe, es würde nicht alle freuen. Was den Kopf hochhalten angeht, daß ist für viele Aktivisten Alltag, ohne daß sie es trotz einer Beeinträchtigung täten bzw. trotzdem sie genauso behindert werden, wie viele andere in ähnlichen Situationen auch.
Ich persönlich bin insofern parteiisch, daß sich jede Partei mit der Bürgerrechtspolitik für beeinträchtigte Menschen auseinandersetzen muss, wenn sie Politik für ihre Wähler machen will. Insofern würde mich eine klare Aussage Schäubles für das ADG sehr freuen, mir ist dazu jedoch nichts an Äußerungen bekannt.

Herbert Semmler schrieb am 19.04.2006, 00:45

Herr Schäuble

ist aber dennoch ein mutiger Mann, der trotz seiner Behinderung den Kopf oben hält und in der Politik weitermacht..... Das finde ich gut. Die Behinderten würden sich aber bestimmt freuen, wenn er sich einmal eindeutig für den Schutz der Behinderten im ADG aussprechen würde, oder habe ich etwas überhört?

Manfred Keitel schrieb am 14.04.2006, 14:30

Herr Schäuble...

...hat niciht die Entbehrungen, Behinderungen und Diskriminierungen erlebt, die anderen Menschen mit Beeinträchtigung erleben. Auch musste er sich nach seiner Verletzung bei Null anfangend als beeinträchtigter Politiker hochkämpfen, wie andere es vollbracht haben. Das sei vorsichtshalber mal angemerkt.

MfG
Manfred Keitel

Rosa Brinckmann schrieb am 14.04.2006, 13:31

Die CDU wird die Behinderten unterstützen

Die CDU ist mit Sicherheit auch für die Probleme Behinderter sensibilisiert, viele der führenden Köpfe sind selber Behindert, z.B. Innenminister Schäuble.

Reinhold Muhle schrieb am 03.04.2006, 09:02

das gibt Hoffnung

dass die Behinderten auch von der CDU in das Gesetz integriert werden. Gottseidank, denn die Betroffenen mussten jahrelang unter diskriminierung leiden

Gerd Frank schrieb am 31.03.2006, 20:19

klasse

Ein toller Erfolg zunnächst, wenn es noch entsprechend umgesetzt wird ware es einfach spitze. Ja, Herr Danner was sagen sie nun. Mit ihrer Einstellung kann ich mir nicht vorstellen das es ihnen gefällt was jetzt so im Kobinet steht. Welche Konsequenz ziehen sie jetzt????

Wasilios Katsioulis schrieb am 31.03.2006, 19:28

Antwort


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Katsioulis
Gesendet: Freitag, 31. März 2006 19:27
An: 'norbert.roettgen@bundestag.de'; 'volker.kauder@bundestag.de'
Cc: 'wolfgang.bosbach@bundestag.de'
Betreff: WG: Ihre Petition

Sehr geehrter Herr Röttgen,
sehr geehrter Herr Kauder,

ich danke Ihnen herzlich für Ihre positive E-Mail und das
Telefonat vom Donnerstag, in dem es mir hoffentlich gelungen ist
Ihnen die Probleme der Behinderten mit Versicherungen
"plastisch" zu übermitteln!

Ich habe mir erlaubt die E-Mail der Nachrichtenplattform
Kobinet-nachrichten.de zur Verfügung zu stellen, damit auch die
Leser dort wissen, dass auch die CDU auf Ihrer Seite steht, worüber
Diese meist selbst Betroffenen sehr froh sein werden! Es
Gibt in Deutschland 6,7 Millionen Behinderte, das ist also
Quasi jeder 10. Bürger, der heute Schwierigkeiten mit Versicherungen
Hat oder mit Sicherheit nach einem Unfall Schwierigkeiten bekommen
Wird:((, solange die gesetzlichen Normen nicht an das behinderungs-
Bedingt notwendige angepasst wird um auch für diese Gruppe
Eine Gleichbehandlung zu ermöglichen.

Nochmals vielen Dank, die Behinderten freuen sich über
Die auch von Ihnen mitgeteilte Unterstützung!!

Mit freundlichen Grüssen

Wasilios Katsioulis

Wasilios Katsioulis schrieb am 31.03.2006, 19:01

Die Antwort der CDU ist positiv...!



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Dr. Norbert Röttgen MdB" [mailto:norbert.roettgen@bundestag.de]
Gesendet: Freitag, 31. März 2006 15:08
An: Katsioulis
Betreff: Ihre Petition

Sehr geehrter Herr Katsioulis,

auch im Namen meines Kollegen, Herrn Volker Kauder, MdB, danke ich Ihnen
herzlich für Ihre Email vom 22. März 2006, in der Sie mir Ihre Petition
zum Thema „Probleme Behinderter Menschen beim Abschluss von
Versicherungsverträgen“ übersenden. Mein Mitarbeiter hat mir zudem von
Ihrem Telefonat und den Erfahrungen, die Sie machen mussten, berichtet.
Ich nehme Ihr Anliegen sehr ernst.

Ich habe Ihr Schreiben an meinen Kollegen, Herrn Hubert Hüppe, MdB,
weitergeleitet. Er ist Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
die Belange der Menschen mit Behinderungen. Ich bin sicher, dass Ihr
Anliegen dort in guten Händen ist und in die Willensbildung der Fraktion
mit einfließen wird.

Mit freundlichen Grüßen



Ihr
Norbert Röttgen

Gerd Frank schrieb am 31.03.2006, 08:10

Reaktion auf Herrn dannert

Das was sie in einem Leserbrief als Behauptung darstellen sind nun mal reine Fakten wie Versicherer mit behinderten Menschen umgehen. Es ist doch ganz einfach Behinderte sind in ihren Augen unwirtschaftlich und teuer, also werden sie abgelehnt
Ist doch ganz einfach zu verstehen oder?

Gerd Frank schrieb am 31.03.2006, 07:48

Nachtrag

Ich kenne keine Versicherung die z.b. behinderte Menschen ohne Einschränkung aufnimmt. Werter Herr Dannert werfen sie mir jetzt nicht vor ich hätte ich hätte nicht danach gesucht, dem ist nicht so. Herr Katsioulis hat es sicher auch schon versucht und keine gefunden. Aus diesem Grund seine Petition Im übrigen wenn sie schon die Artikel hier lesen dann bitte richtig unter nicht mit Unterstellungen umherwerfen

Gerd Frank schrieb am 31.03.2006, 07:26

Reaktion auf Herrn dannert

Zum wiederholten male sie widersprechen sich, da können sie dagegen argumentieren wie sie wollen. Zu ihrer Information eine private Versicherung kann frei entscheiden wer aufgenommen wird. Sie schreiben doch selbst eine Privatperson darf diskriminieren. Fazit: also kann eine Versicherung aufnehmen wehn sie will.somit sollten sie sich mal ernthaft Gedanken machen ob nicht doch ein Adg sinnvoll ist. Für Deutschland ist es ein Armutszeugnis das noch keinAdg voerliegt.Alle andern EU-Länder haben bereits eines.

Wasilios Katsioulis schrieb am 30.03.2006, 23:22

wo ein Gesetz existiert...

kann es einen Richter geben, der entscheidet ob diskriminiert wurde oder nicht

Wo kein Gesetz existiert, ist es nicht möglich Diskriminierung zu unterbinden.

Darum sollte der Gesetzgeber auch die heute benachteiligten durch ein Gesetz schützen, dass dies zu einem gewissen Anpassungsdruck bei heute bewusst oder unbewusst Diskriminierenden führen wird ist offensichtlich. Aber eine bessere Gesellschaft ist nur durch Arbeit und Anpassung an Reformen erreichbar.

Der Sinn und Zweck des Gesetzes ist auf jeden Fall positiv zu bewerten und zwar nicht nur für die Diskriminierten sondern für alle.

Christian Dannert schrieb am 30.03.2006, 22:11

Reaktionen

Wo der Widerspruch zu meiner ablehnenden Haltung zum geplanten ADG sein soll, wenn ich nach einer Quelle für eine indirekte Behauptung verlange ("Down-Syndrom, Zahnzusatzversicherung") wird Christina wohl selbst nicht wissen, geschweige denn Gerd Franke, der scheinbar ihre Replik nur wiederholt.

Aber ich stelle fest, dass keiner meiner Vorredner mir eine Quelle für das Zitat aus dem Artikel nennen konnte.

Kann ich auch aufgrund der aggressiven Reaktionen davon ausgehen, dass die Frage der Autorin lediglich eine plakative Unterstellung war, die mit der Realität wenig gemein hat?

Lieber Herr Heineker,

ich danke Ihnen für Ihre Quelle. Ich habe sie studiert und möchte drei Sachen vorbringen:

1. Ob eine Diskriminierung Behinderter vorliegt, wenn ein Zoo keine Haustiere (z.B. Hunde) erlaubt, weil dadurch evtl. Zootiere gefährdet sind, ist sehr fraglich. Denn das Verbot von Haustieren betrifft ja gerade alle Menschen.

2. Im Beispiel mit der Kredikarte/Unfallversicherung ging nicht hervor, ob nicht andere Versicherungen das genau so handhaben. Solange es Alternativen gibt, sollte man vernünftigen Unternehmen die Chance lassen, sachgerecht zu wirtschaften, dass heißt Behinderte nicht willkürlich auszugrenzen. Ich gebe aber zu, dass man bei grundlegenden Versicherungen oder anderen Grundbedürfnissen nicht tatsächlich ein Verbot willkürlicher Ausgrenzung gesetzlich erwirken sollte.

3. Was ist daran diskriminierend, wenn ein Musical für Rollstuhlfahrer eine Begleitperson vorsieht, damit diese im Brandfall geholfen werden kann (da z.B. das Musicalgebäude zahlreiche Steigungen oder Treppen bis zum Ausgang hat?)

Grundsätzlich möchte ich sagen, dass ich den Ärger um die meisten der Beispiele absolut nachvollziehen kann. Ob man moralische Empörung unbedingt durch ein Dutzend-Seiten-Gesetz kanalisieren muss, wage ich aber weiterhin in Zweifel zu ziehen.

B. Dannert

Arnold Brinckmann schrieb am 30.03.2006, 09:56

Die CDU und die Wirtschaft

ich denke die Wirtschaft übt erheblichen Druck auf díe CDU aus sich gegen ein zivilrechtliches ADG für Behinderte auszusprechen. Man muss einigen Leuten in der CDU aber auch zusprechen, dass sie sich bemühen die Probleme Behinderter zu verstehen. Welches Lager innerhalb der CDU am Ende die Oberhand haben wird wird zeigen ob die CDU das C verdient oder nicht.

Also abwarten

Andreas Schäfer schrieb am 30.03.2006, 09:11

Das Elend mit dem "C"

Die beiden Parteien mit den "C`s" im Namen haben schon lange das Recht verwirkt, diese tragen zu dürfen (siehe Asylpolitik etc...). Für mich als ehemaliges Mitglied der CDU, war es nicht mehr tragbar als solches in dieser Partei zu bleiben. Letztes Jahr warf ich das Handtuch. Da ich selbst körperbehindert bin und die CDU/CSU ständig das ADG ablehnten, sah ich keinen Grund diese Partei weiterhin zu unterstützen. Ich kann nur jedem behinderten Mitglied dieser Partei raten diesen Schritt zu tun.

Dipl.-Soz.Arb. Uwe Heineker schrieb am 29.03.2006, 19:37

Herr Dannert, beherzigen Sie ...

... einmal Herrn Franks Rat, das Antidiskriminierungsgesetz einmal gründlich zu studieren - genauso wie darüber hinaus die Dokumentation alltäglicher Diskriminerungstatbestände gegenüber behinderten Menschen.

Quellen:

Antidiskriminierungsgesetz:www.rechtsrat.ws/vlink/gesetze/adg-entwurf.htm

Dokumentation von Diskriminierungen behinderter Menschen: www.netzwerk-artikel-3.de/dokum/diskrim_faelle.pdf

Ich hoffe, Herr Dannert, dass Ihnen die Lektüre dieser Quellen mehr Einsicht in die Problematik und Situation behinderter Menschen und die daraus resultierende Forderung nach diesem Gesetz verschafft.

www.behindertenberatung.heineker.de
www.behindertentauchen.de

Gerd Frank schrieb am 29.03.2006, 18:37

Versicherung

Ja Pech gehabt Herr Dannert genau das ist der Punkt weshalb behinderte Menschen ein ADG benötigen:Stelle fest sie widersprechen sich in eklatanter Weise. Wissen sie überhaupt was sie wollen.Kein ADG dann passiert genau das und sie können nichts dagegen unternehmen. Genau das ist doch ihr Ziel. Fazit: Behinderte Menschen dürfen diskriminiert werden. Genau das schreiben sie in einem anderen Brief gegen das ADG. Sie dürfen sich am allerwenigsten beklagen.

Christiane Creutzburg schrieb am 29.03.2006, 18:29

Herr Dannert

Sie merken anscheinend nicht, daß Sie sich selbst widersprechen. Einerseits lehnen Sie das Antidiskrieminierungsgesetz ab, andereseits wollen Sie nicht verstehen, daß Behinderte keinen Zugang zu Versicherungen bekommen. Wer hier wohl diskriminiert wird, ist sehr offentsichtlich. Und SIE lehnen das ADG ab. SCHADE!!

Christian Dannert schrieb am 29.03.2006, 17:00

Versicherungen

"Es ist schlichtweg nicht einzusehen, warum ein Kind mit Down-Syndrom keine private Zahnersatzzusatzversicherung bekommt."

Ich weiß momentan nicht, ob es sachliche Gründe für die Versicherung gibt, dies nicht zu tun, interessiere mich aber für Details. Hat jemand eine nachvollziehbare Quelle, aus der die zitierte Behauptung hervorgeht?

Christian

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