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kobinet-nachrichten 30.03.2006 - 17:08
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Recht für Reiche?

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Hollenbach / Bad Mergentheim (kobinet) Der Bundesrat will die Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen in sozialgerichtlichen Verfahren abschaffen, teilt der Pressedienst der Bundesregierung heute mit. ForseA-Vorsitzende Elke Bartz fragt, ob es "künftig nur noch Recht für Reiche" gibt.

Der Bundestag muss sich mit dem Gesetzesentwurf (16/1028) zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (16/1028) beschäftigen, den der Bundesrat vorgelegt hat. Danach soll künftig eine allgemeine Verfahrensgebühr im Unterliegensfall bezahlt werden. Die Höhe soll von der jeweiligen Instanz abhängen. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf eine besondere Verfahrensgebühr für alle Prozessbeteiligten vor, die selbst im Falle des Prozessgewinns zu entrichten wäre. Der Bundesrat empfiehlt eine Gebühr vor dem Sozialgericht von 75 Euro an, für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht 150 Euro und für Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht 225 Euro. Damit soll die Prozessflut eingedämmt werden, deren Ansteigen seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze die Länderkammer befürchtet. Sie meint ferner, dass durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe "die Sozialverträglichkeit sichergestellt" werde. An der Erreichung dieses Zieles zweifelt die Bundesregierung und will eine "breit angelegte Untersuchung" durchführen.

"Wenn ich so etwas höre, wird mir nach anders", erklärt Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) "Prozesskostenhilfe bekommt man nur bei Aussicht, den Prozess zu gewinnen und bei Einkommen auf Sozialhilfeniveau. Deshalb klagen ohnehin viele ihre Rechte nicht ein. Und wer nur einen Euro über der Einkommensgrenze liegt, bekommt sowieso keine Prozesskostenhilfe. Wenn man jetzt sogar noch Gebühren zahlen sollen, wenn der Prozess gewonnen wird, kann sich das ja kaum noch jemand leisten". Damit würde ein Doppeleffekt erreicht, meint Bartz. Zum einen würde die Anzahl der Prozesse gesenkt; zum anderen bekämen die Menschen die ihnen zustehenden Leistungen versagt, weil sie ihre Rechte nicht mehr einklagen könnten. Selbst die Frage "Rechte für Reiche" stimme eigentlich nicht, denn wer reich ist muss in der Regel nicht zum Sozialgericht gehen.

Leonhard Steigmeier, Rechtsanwalt aus Bad Mergentheim ergänzt: "Man muss mal schauen, wer und warum hier vor den Sozialgerichten klagt. Das sind genau diejenigen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, die also ohnehin zu den Sozialschwachen zählen. Außerdem können sie die Bescheide, mit denen ihnen Leistungen bewilligt oder versagt werden, kaum noch nachvollziehen, weil es keine Erklärungen mehr gibt, wie die jeweiligen Summen zustande gekommen sind. Und wer bei einer Behörde anrufen und sich informieren will, landet in einer Warteschlange nach sonstwohin, bis er entnervt aufgibt". hjr
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