
Hamburg (kobinet) Das Bundesland Hamburg hat seit 1. April eine neue Bauordnung. Verpflichtungen zum barrierefreien Bauen beim Wohnungsbau wurden in der Neufassung der Bauordnung drastisch reduziert.
Die barrierefreie Erreichbarkeit eines Gebäudes sowie der Wohnungen eines Geschosses wird zukünftig erst bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen gefordert. Die alte Fassung der Hamburgischen Bauordnung sah diese Pflicht bereits für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen vor. Zudem entfällt die Pflicht, wenn "Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können", heißt es in §52 der Hamburgischen Bauordnung.
Verbesserungen gibt es bei Regelungen zu barrierefreiem Bauen bei öffentlichen Gebäuden: Die Aufzählung der öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen, die in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein müssen, entspricht jetzt der Musterbauordnung und erfasst damit ausdrücklich auch Einrichtungen des Bildungswesens und Bürogebäude. cl